IHRE MEINUNG

Zu unserem Bericht "Trierer Wirte sorgen sich um ihre Terrassen" und Kommenetar "Wer schön sein will …" (TV vom 27. März):

Ich möchte die Aussage des TV-Redakteurs insofern ins richtige Licht rücken, als in dem Satz "… weder der Einzelhandel noch die Wirte wollen sich allzu sehr in ihrer Ausdehnung und Eigenwerbung beschneiden lassen" die kleinen Worte "allzu sehr" gerne überlesen werden. Zumindest der Einzelhandelsverband unterstützt ausdrücklich die Anstrengungen des Baudezernats, via Sondernutzungssatzung, Werbesatzung, Masterplan Licht und vielem mehr die City attraktiver zu gestalten. Selbstverständlich wird in dem entsprechenden Ausschuss, dem ich neben Vertretern der Parteien, der Gastronomie, des Einzelhandels und der City-Initiative angehören darf, auch Rücksicht auf existenzielle Nöte der Betroffenen genommen (für Trierer: geholt). Aber ganz ohne Schmerzen wird es auch keine erfolgreiche Behandlung des Patienten Trier geben. Das dürfte allen Beteiligten klar sein. Weder dem Einzelhandel noch der Gastronomie soll die Sondernutzung des öffentlichen Raums gegen Gebührenzahlung verwehrt werden. Aber alles muss seine (noch zu definierenden) Grenzen haben. Eines sollte doch nicht vergessen werden: Es handelt sich um öffentlichen Raum, der als Ausnahme von der Regel einem privaten Gewerbetreibenden zur (Sonder-)Nutzung überlassen wird. Der eigentliche Zweck ist die Nutzung durch die Öffentlichkeit, die gleichzeitig auch Eigentümer der Flächen ist. Der wird von einer Begrenzung ebenso profitieren wie Gastronomie und Einzelhandel einer am Ende attraktiveren Stadt. Und es wird auch die Öffentlichkeit und kein Ausschuss sein, die via Stadtrat hierüber zu entscheiden hat. Michael Müller, Trier, Vorsitzender des Auschusses Innenstadtentwicklung Trier des Einzelhandesverbands für die Region Trier

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