IHRE MEINUNG

Zum Bericht "Ertragreiches Graben in der Grabenstraße" (TV vom 11. Oktober):

Im Artikel wurde der Abriss des unter Denkmalschutz stehenden gotischen Gewölbekellers in der Grabenstraße (eingetragen in "Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz - Trier Altstadt") beiläufig mit zwei Sätzen und recht verständnisvoll erwähnt. Dabei hätte dieser Skandal einen ganzen Artikel verdient, da die Hintergründe unglaublich sind. Da übersteht ein jahrhundertealter Gewölbekeller die Bombennächte des Zweiten Weltkrieges, um dann als Folge eines (unbeabsichtigten?) Architekten- oder Statikerfehlers mit Genehmigung des städtischen Denkmalpflegeamtes weggerissen zu werden. Der Keller wurde vor Baubeginn vom Denkmalpflegeamt inspiziert, worauf dem Investor Brommenschenkel die Verpflichtung zum Erhalt auferlegt wurde. Dummerweise erlitt der Keller beim Abriss der Umgebungsstrukturen statische Instabilität, infolge derer er gesperrt werden musste. Der zuständige Architekt hat sich um die notwendige Abstützung zur Vermeidung etwaiger statischer Probleme offensichtlich keine besonderen Gedanken gemacht. Derselbe Architekt ist auch für den geplanten denkmalgerechten Umbau des Gasthauses Zur Glocke verantwortlich. Ob er für die behutsame Behandlung dieses historischen Kleinods genügend Kompetenz besitzt, ist zumindest zweifelhaft. Die städtische Denkmalpflege genehmigte ohne Umschweife den Abriss des "einsturzgefährdeten" Kellers - als ob es nicht technische Möglichkeiten gegeben hätte, ihn mit allerdings deutlich höherem Aufwand zu retten. Wenn damit nur kein Präzedenzfall geschaffen wurde! Die Denkmalpflegebehörde macht sich zum Interessenvertreter des Investors, der diesen hohen finanziellen Aufwand natürlich scheut, statt mit Herzblut ohne Rücksicht auf den Geldbeutel des Verursachers Position für das Denkmal zu ergreifen. Dies ist der wirkliche Skandal, den der TV trotz Hinweisen aus der Bürgerschaft gar nicht erwähnt. Ich frage mich, welches historische Bauwerk in Trier in Zukunft noch zu schützen ist, wenn schon denkmalgeschützte Objekte nach unsachgemäßer Behandlung durch den Investor von der Denkmalschutzbehörde zum Abriss freigegeben werden. Joachim Brück, Trier

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