IHRE MEINUNG

Zum Bericht "Konzer darf wieder Schwäne einfangen" (TV vom 13. Dezember):

Nach diesem Fehlurteil sind dem Herrn Tür und Tor geöffnet. Die von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vorgebrachten zweifelhaften Haltungsbedingungen in der sogenannten Schwanenstation waren dem Verwaltungsgericht entweder völlig egal oder es besteht nach so vielen Jahren schon eine Art Gewohnheitsrecht auf eingefahrenen Gleisen. Kein Wort darüber, ob überhaupt die Notwendigkeit besteht, ein Wildtier seiner Freiheit zu berauben. In vielen Fällen kann den Schwänen vor Ort geholfen werden. In welchem Fall darf überhaupt ein geschütztes Wildtier eingefangen werden? Für dieses unkontrollierte Einfangen ist speziell der Raum Cochem-Zell ein Musterbeispiel. Es werden zu oft grundlos gesunde Tiere per Ferndiagnose für krank erklärt und dann in großen Mengen eingefangen. Für die Gründe des Einfangens wird keine Erklärung abgegeben. Der Verbleib vieler dieser Tiere ist undurchsichtig (zum Beispiel sollten beim Veterinäramt der Grund und die Zeit in jedem Fall in der Station dokumentiert werden). Es müssten in der Station unangemeldete Kontrollen seitens des Veterinäramtes stattfinden. Das größte Problem stellt aber anscheinend die Auswilderung dar. Trotz Zusage, dass die Tiere wieder an ihren Ursprungsort zurückkommen, geschieht dies aber nicht. Sie sind auf nimmer Wiedersehen verschwunden, scheinen sich in Luft aufgelöst zu haben. Es ist an der Zeit, die Wahrheit über den Verbleib der Vögel zu erfahren! Astrid Zohren, Bremm

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