IHRE MEINUNG

Zur Berichterstattung über das Alkoholverbot an Weiberfastnacht in der Innenstadt Trier:

Noch ein Verbot! Fast alle Verantwortlichen und solche, die glauben, es zu sein, haben das Ei des Kolumbus gefunden. Der Alkohol stellt also nur an Weiberdonnerstag auf dem Hauptmarkt in Trier eine Gefahr dar und gehört verboten. Herzlichen Glückwunsch! Problem gelöst? Wie wäre es, wenn vor einem solchen Verbot folgender Vorschlag zum Tragen käme: Am Weiberdonnerstag wäre schulfrei an allen Schulen in Trier (beweglicher Ferientag). Hier liegt meiner Meinung nach eine Voraussetzung des Problems. Beispiel: Ist an den Berufsbildenden Schulen schulfrei, müssen die Azubis zur Arbeit. Ein Großteil des gefährdeten Publikums wäre dann gar nicht in der Stadt. Meines Wissens machen die Schulen nach der vierten Stunde Schluss, die Schulbusse fahren aber erst nach der sechsten Stunde. Was mache ich also in der Zwischenzeit? Entweder ich bin 18, oder ich suche mir einen, der volljährig ist, und haue mir die Birne zu. Irgendwann muss ich das Zeug doch mal testen, und das geht am besten, wenn man nicht alleine ist. Man will ja schließlich der oder die Beste sein. Ich denke, wir haben (unsinnige) Verbote dieser Art genug und sollten allen, die ein Gläschen Wein/Bier bei der Proklamationveranstaltung trinken wollen, es auch nicht durch ein Verbot nehmen. Josef Merges, Fell

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