Verkehr Polizei kritisiert Aktion von Radfahrern

Trier · Eine Aktion von Fahrradaktivisten mit Schwimmnudeln führt zu weiteren Diskussionen.

Im Verkehr mit Poolnudel: Polizei äußert sich zu Aktion von Radfahrern mit Schwimmnudeln in Trier
Foto: Karsten Müller

Eine Gruppe von Radfahrern hat in Trier bei einer Aktion mit Schwimmnudeln auf den Gepäckträgern darauf hingewiesen, wie viel Abstand Autofahrer beim Überholen einhalten sollten („Schwimmnudeln für den richtigen Abstand“). Polizeisprecher Karl-Peter Jochem erklärt nun auf TV-Anfrage, dass die Polizei grundsätzlich Aktionen begrüße, die „die Verkehrssicherheit der Fahrradfahrer – und auch insgesamt –  erhöhen“. Die Teilnehmer dürften aber  niemanden gefährden.

Konkret sagt er, dass die Poolnudeln so, wie es in dem Video von der Aktion zu sehen war, nicht zulässig seien. Jochem begründet das mit Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (STVO), der vorschreibt, dass Ladung zusätzlich kenntlich gemacht werden muss, wenn sie mehr als 40 Zentimeter über die Fahrzeugleuchten hinausragt. Wenn nötig, muss dazu eine weiße Lampe nach vorne und eine rote nach hinten an die Ladung geklemmt werden. Wann die Leuchten nötig sind, beschreibt Paragraf 17 der STVO: „Bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern“.

„Es wurden im Übrigen nicht nur Pool-Nudeln benutzt, sondern auch feste Stangen“, betont Jochem. Das sei in dem Video zu sehen. Und das sei verboten: „Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen. Zudem bestand hier unseres Erachtens eine erhöhte Unfallgefahr durch diese sperrigen Gegenstände.“

 In der Frage, was der richtige Überholabstand sei, verweist Jochem auf Paragraf 5 der STVO. Weil dort nur von „ausreichend“ die Rede ist, komme es immer auf den Einzelfall an: die Verkehrssituation, die Straßenbeschaffenheit, die Fähigkeiten des Radlers sowie das Wetter. „Der einzuhaltende Abstand sollte 1,5 Meter nicht unterschreiten“, sagt Jochem. „Wir empfehlen im Zweifel eher 1,5 bis zwei Meter.“ Verstöße kosten zwischen zehn und 100 Euro Bußgeld oder sogar einen Punkt. 

Ein Initiator der Schwimmnudel-Aktion bestätigt, dass zwei Teilnehmer die Schaumstoffstange mit Holz sowie einem Besenstiel aus Kunststoff verstärkt haben. Den Hinweis der Polizei zu den festen Stangen würden sich die Fahrrad-Aktivisten für künftige Aktionen merken, sagt er. Es werde auf jeden Fall weitere kreative Aktionen geben. Die Sicherheit habe dabei oberste Priorität. „Was an solchen Schaumstoffnudeln verkehrsgefährdend sein soll, erschließt sich uns nicht.“

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