Welche Verkehrsregel gilt? Radweg Loebstraße – Irrungen, Wirrungen, Schilderwald

Trier · Die Stadt Trier hat Anfang Mai den Radweg in der Loebstraße neu markiert – und die alten Schilder stehen lassen. Welche Verkehrsregel nun gilt, ist ungeklärt.

 Hier stimmt etwas nicht: Beschilderung und Piktogramme am Rad-/Fußgängerweg in der Loebstraße (Trier-Nord) widersprechen sich.

Hier stimmt etwas nicht: Beschilderung und Piktogramme am Rad-/Fußgängerweg in der Loebstraße (Trier-Nord) widersprechen sich.

Foto: Roland Morgen

„Ein wichtiger Schritt zur Förderung und Unterstützung des Radverkehrs in Trier ist geschaffen“, teilte die Stadtverwaltung Mitte Mai mit. Was war geschehen? Die Stadt hatte auf dem Geh- und Radweg, der neben der Loebstraße verläuft, neue Verkehrszeichen auf den Asphalt gepinselt. Die weißen Symbole zeigen einen Fußgänger und einen Radfahrer, getrennt durch einen Querstrich. Die Piktogramme weisen den Weg als gemeinsamen Geh- und Radweg aus.

Dabei durften Radfahrer auch schon vorher auf dem Gehweg unterwegs sein. Laut der im April 2017 ursprünglich aufgestellten Verkehrsschilder war der Weg für Radler allerdings nur „freigegeben“. Fußgänger hatten absoluten Vorrang. Allen Velofahrern war damit Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.

Mit den neuen Piktogrammen wollte die Stadt die Situation für die Radfahrer verbessern (der TV berichtete) und den Radfahrern ein schnelleres Vorankommen auch gesetzlich ermöglichen.

Die alten Gehweg-Schilder blieben allerdings trotzdem stehen.

„Gehweg? Radweg? Was denn nun?“, fragte sich denn auch TV-Leser Josef Riga.

Die Antwort der Stadtverwaltung verblüfft: Als die Piktogramme Anfang Mai auf den Asphalt aufgebracht wurden, hätten die Arbeiten wegen einer Schlechtwetterphase unterbrochen werden müssen. Auch der Abbau der Schilder sei wegen des schlechten Wetters nicht mehr möglich gewesen.

Trotz des seit Wochen herrschenden stabilen Sommerwetters sind die Arbeiten noch nicht wieder aufgenommen worden. Aber: „Ende des Monats soll die Markierung fertiggestellt werden, dann wird auch die Beschilderung angepasst“, teilt Rathaus-Pressesprecher Michael Schmitz auf TV-Anfrage mit. Bis dahin bleibe die Beschilderung, die in der Tat laut Stadtverwaltung so „nicht korrekt“ ist, weiter bestehen.

Ob Piktogramm oder Schild – beides von der Verkehrsbehörde angeordnete Verkehrszeichen – bei einem möglichen Unfall zwischen Radfahrer und Fußgänger zur Klärung der Schuldfrage herangezogen würde, bleibt bis dahin unklar.

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