In die Pflicht nehmen

Zu unserem Artikel "Ruhige Ecke wird Gefahrenzone" (TV vom 10. August):

Wie kann man legal die nächtlichen Rabauken in der Magnerichstraße in Trier in die Schranken verweisen? Diese Frage stellen sich insbesondere laut dem TV -Bericht die Anwohner der Magnerichstraße in Trier-West. Rechtlich kann der Mieter zum Beispiel bei einer nächtlichen, erheblichen Ruhestörung, durch Lärm in einer Disko verursacht, eine Mietminderung von 30 Prozent beim Vermieter geltend machen. Warum soll das in der Magnerichstraße nicht gelten? Lärm ist Lärm, vermeidbarer Lärm ist nicht erlaubt, das steht nun mal fest. Vielleicht ändert sich was, wenn Hartz IV kommt? Die Polizei ist ebenfalls gefragt. Sie kann gegen Lärmer Platzverweise erteilen oder, falls das nicht fruchtet, den einen oder anderen in Gewahrsam nehmen. Möglichkeiten sind also vorhanden, nur müssen Mieter und Vermieter entschlossen gegen diese untragbaren Zustände vorgehen und die zuständigen Behörden in ihre Pflicht nehmen. Gerhard Reinert Konz

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