Prozess Schuldig, aber nicht verurteilt: Rocker gegen Polizisten, Teil zwei - Neuverhandlung

Trier · 2014 greifen drei Mitglieder des Motorradclubs Cavemen in Trier Passanten und Polizisten an, 2016 werden sie dafür zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof hat diese Strafen aufgehoben, sie müssen neu verhandelt werden.

 Der Prozess gegen die drei Mitglieder des Motorradclubs Cavemen aus Trier muss vor dem Langericht Trier neu aufgerollt werden. Foto: dpa

Der Prozess gegen die drei Mitglieder des Motorradclubs Cavemen aus Trier muss vor dem Langericht Trier neu aufgerollt werden. Foto: dpa

Foto: dpa/Oliver Berg

Die drei Angeklagten sind schuldig – an dieser Schlussfolgerung der Fünften Großen Strafkammer des Landgerichts Trier hat der Bundesgerichtshof (BGH) nichts geändert. Im November 2016 hat die Trierer Kammer einen 35-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren, einen 30-Jährigen zu vier Jahren und einen 51-Jährigen zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Doch alle drei Verurteilten gingen in Revision und hatten damit Erfolg.

Die Revision ist ein sogenanntes Rechtsmittel, mit dem ein Angeklagter das gegen ihn ausgesprochene Urteil anfechten kann. Dabei wird nicht der komplette Prozess wiederholt, sondern überprüft, ob das zuständige Gericht bei seiner Urteilsfindung Fehler gemacht oder bestehende Gesetze fehlerhaft angewandt hat.

Der Bundesgerichtshof hat die von der Trierer Kammer im Jahr 2016 verhängten Freiheitsstrafen aufgehoben und den Fall zurück an das Landgericht Trier verwiesen. Am Mittwoch, 26. September, wird die Vierte Große Strafkammer zusammentreten, um eine neue Entscheidung über die Strafen zu treffen.

Die Begründung liefert die Trierer Richterin und Medienreferentin Sarah Weber. „Der BGH hat den Schuldspruch geändert und die diesbezüglich verhängten Strafen aufgehoben“, sagt Weber. Diese Änderungen gehen sehr ins Detail. Beispielsweise geht es in einem Punkt um die Frage, ob es sich um eine einfache oder gefährliche Körperverletzung handelt.

Der Angriff lief nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts in der Nacht zum 29. November 2014 in der Karl-Marx-Straße in Trier. Dort befand sich zu dieser Zeit ein Lokal des Motorradclubs Cavemen, der englische Begriff für Höhlenmenschen. Die Cavemen wurden 1968 in Zweibrücken gegründet, sie gehören damit zu den ältesten deutschen Motorradclubs und gelten in der Szene als friedlich.

So hat die Beweisaufnahme des Prozesses im Jahr 2016 die Nacht, in der es mächtig krachte, rekonstruiert: Die drei Angeklagten und später auch Verurteilten kamen von einer Vereinsfeier im Clubheim der Cavemen. Alle drei sind Mitglieder des Clubs. Die drei Männer hoben einen Kanaldeckel aus seiner Verankerung und warfen ihn auf die Straße. Ein 37-Jähriger, der mit mehreren Arbeitskollegen nach einer Weihnachtsfeier in der Karl-Marx-Straße unterwegs war, sah das, sprach die Mitglieder der Cavemen darauf an und trat auf sie zu.

Die verbale Auseinandersetzung wurde schnell körperlich. Die Rocker griffen die drei Männer an. Das Ergebnis: Schürfwunden, etliche Prellungen, mehrere herausgebrochene Zähne, gebrochene Schädelknochen, geplatzte Lippen.

Eine Polizeistreife, ein Mann und eine Frau, hörte Hilferufe, war schnell vor Ort und versuchte, die Kämpfenden zu trennen. Zwei der Mitglieder des Motorradclubs, der 30-Jährige und der 51-Jährige, griffen einen der beiden Polizisten an und schlugen und traten auf ihn ein. Als dessen Partnerin eingreifen wollte, versetzte ihr der 36-jährige Angeklagte zwei harte Faustschläge gegen die Schläfe, so dass sie benommen zu Boden ging. Erst Verstärkung konnte die Situation klären.

Die Verletzung des Polizisten ist so schwer, dass er laut Mitteilung des Landgerichts bis heute dienstunfähig ist. Sein linkes Auge ist gefährdet, er befindet sich weiterhin in ärztlicher Behandlung.

Die Urteile aus dem Jahr 2016: Der 36 Jahre alte Angeklagte ist schuldig der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen und der gefährlichen Körperverletzung im Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen.

Der 30-Jährige ist schuldig der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen. Dazu kommt auch noch eine Beleidigung.

Der 51-Jährige ist schuldig der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen.

Die Verurteilten saßen bisher sieben Wochen in Untersuchungshaft. Der 36-Jährige ist laut Mitteilung des Gerichts seit 1998 mehrfach vorbestraft. Der 30-Jährige ist einmal wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Er hat ein Kind im Kindergartenalter und lebt, so das Gericht, in geregelten Verhältnissen – ebenso wie der 51-Jährige, der nicht vorbestraft ist und zwei Kinder hat.

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