Ins Gefängnis wegen sexueller Nötigung

Das Trierer Landgericht hat einen 19-Jährigen aus Wittlich wegen besonders schwerer sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung am Mittwoch für schuldig befunden. Er wurde zu einer Jugendstrafe von 3,5 Jahren verurteilt.

Wittlich/Trier. (mai) Es war ein langer Prozesstag am Mittwoch bei der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier. Um neun Uhr hatte das Verfahren wegen sexueller Nötigung gegen einen 19-Jährigen aus Wittlich begonnen. Um kurz nach 18 Uhr war die Urteilsverkündung beendet. Der 19-jährige Mann mit Wohnsitz in der Kreisstadt muss demnach für 3,5 Jahre hinter Gitter. Das Gericht verurteilte ihn wegen besonders schwerer sexueller Nötigung sowie vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Tat, um die es am Mittwoch vor dem Trierer Landgericht ging, liegt fünf Monate zurück (der Trierische Volksfreund berichtete). An einem Sonntag im Mai soll der 19-Jährige morgens um 5.45 Uhr eine junge Frau, die er bis dahin nicht kannte, bewusstlos geschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, der 23-Jährigen einen Faustschlag versetzt zu haben, woraufhin sie gestürzt sei und bewusstlos liegen blieb.

Dann soll der 19-Jährige die Frau genötigt haben, sexuelle Handlungen zu dulden. Er habe ihr die Hose geöffnet, hieß es. Zum Geschlechtsverkehr kam es aber nicht, weil der Lebensgefährte der Frau zu Hilfe kam.

Der Angeklagte soll dann auch den Lebensgefährten niedergeschlagen und die Flucht ergriffen haben. Als der Lebensgefährte den Angeklagten verfolgte, soll dieser ihm in der Innenstadt aufgelauert, ihn erneut geschlagen und mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben. Auch der Lebensgefährte der Frau ist laut Anklageschrift daraufhin bewusstlos geworden. Der 19-Jährige soll die Flucht ergriffen haben. Nachdem das Paar Anzeige erstattet hatte, hat die Wittlicher Polizei die Anwohner der Innenstadt intensiv befragt, um Hinweise auf den Täter zu bekommen. Die Frau hatte bei der Wittlicher Polizei angegeben, dass sie sich an diesem Tag auf dem Nachhauseweg von einer Gaststätte befunden habe. Sie sei allein in Richtung Friedrichstraße vorausgegangen, um auf einer Bank am Friedhofsvorplatz in der Burgstraße auf ihren Freund zu warten.

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