Corona-Pandemie Inzidenz in Trier bei 20,6 – Wenige Infektionen, aber ein Mutanten-Fall

Trier · Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Trier sinkt auf 20,6 und im Kreis auf 45,5. Ob die britische Virus-Variante in Trier angekommen ist, wird untersucht.

Inzidenz in Trier bei 20,6 – Wenige Infektionen, aber ein Mutanten-Fall
Foto: dpa/Peter Mindek

Die Situation in Trier verbessert sich weiter, auch wenn die Sorge wegen der britischen Virus-Variante bleibt. Bei einer Person aus dem Familienumfeld eines an der Corona-Mutation erkrankten Kindes aus dem Kreis Trier-Saarburg wurde nach der Gen-Sequenzierung eine Infektion mit der deutlich ansteckenderen Variante bestätigt. Das hat das Gesundheitsamt mitgeteilt. Einem Verdachtsfall in Trier werde nachgegangen.

Insgesamt sind dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg am Donnerstag elf weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden, sieben aus dem Landkreis und vier aus der Stadt Trier. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier auf 20,6 sowie im Landkreis auf 45,5 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohnern. Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4546 (1703 in der Stadt Trier und 2843 im Landkreis Trier-Saarburg).

Die Zahl der Infizierten lag am Donnerstag aktuell bei 246 – sechs mehr als am Mittwoch. Diese verteilen sich wie folgt: 178 im Landkreis und 62 in der Stadt Trier. Acht Patienten aus dem Kreis und der Stadt Trier werden aktuell in vier Krankenhäusern stationär versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:

▶VG Hermeskeil: 518

▶VG Konz: 701

▶VG Ruwer: 232

▶VG Saarburg-Kell: 695

▶VG Schweich: 387

▶VG Trier-Land: 310

Das Gesundheitsamt rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Das Amt weist auf die Möglichkeit hin, mit der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort