Statistik Corona: 47 Neuinfektionen in Trier und dem Kreis Trier-Saarburg – Inzidenzwerte fallen unter 80

Trier/Saarburg · Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg  sind am Mittwoch 47 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden – 17 aus dem Landkreis und 30 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus Infizierten beträgt nunmehr 6502 (2475 in der Stadt Trier und 4027 im Landkreis Trier-Saarburg).

Inzidenzwerte fallen in Trier und Trier-Saarburg unter 80
Foto: dpa/Robert Michael

Der Mittwochswert der Sieben-Tage-Inzidenz, das heißt der Neuinfektionen in einer Woche pro 100 000 Einwohner, laut Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI):

Stadt Trier: 71,7;  Landkreis Trier-Saarburg: 77,0.

Die auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes seit Samstag im Landkreis gültige „Notbremse“ endet erst, wenn die durch das RKI gemeldete Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Wert von 100 liegt. Da der Kreis am Montag noch über 100 lag, wäre dies – da der Maifeiertag und der Sonntag nicht mitzählen, frühestens am Montag der Fall. Die „Notbremse“ würde dann am übernächsten Tag, also Mittwoch, 5. Mai, außer Kraft treten. Dies jedoch nur, wenn die Inzidenzmarke an allen Werktagen unter 100 bleibt.

Erneut wurden dem Gesundheitsamt Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, insgesamt 993 (71 mehr als gestern), davon 892 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 54 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 47 Fälle müssen laut Gesundheitsamt noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt  bei 660. Diese verteilen sich wie folgt: 403 im Landkreis und 257 in der Stadt Trier. 19 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:

VG Hermeskeil: 673; VG Konz: 958; VG Ruwer: 372; VG Saarburg-Kell: 1033; VG Schweich: 572; VG Trier-Land: 419.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

(red)
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