Ja zu Wildtier-Zirkus, nein zu Leerstands-Verzeichnis

Trier · Es bleibt, wie es ist: Zirkusse mit Wildtieren dürfen weiterhin in Trier gastieren. Ein gezieltes Vorgehen gegen den Leerstand von Wohn- und Geschäftsräumen wird es nicht geben. Mit entsprechenden Anträgen sind die Grünen (Zirkusse) und Linken (Leerstandsbekämpfungen) in Stadtrat gescheitert.

Trier. Und jährlich grüßt das Wildtier, zumindest in Form eines Antrags der Grünen im Trie rer Stadtrat. Das Ansinnen, Zirkusse mit Elefanten, Zebras, Affen und Co. keine Auftrittserlaubnis in Trier zu geben, stand zum bereits vierten Mal auf der Tagesordnung, und es scheiterte erneut an einer breiten Mehrheit.
Die Antragsbegründung war nahezu dieselbe wie beim bis dato letzten Anlauf 2015. Das Mitführen, Dressieren und Zurschaustellen sei für viele Wildtierarten schädlich.
30 Länder weltweit hätten Auftrittsverbote für Tierzirkusse erlassen, und mangels bundesgesetzlicher Regelungen seien in Deutschland die Kommunen gefragt. Neu: Im vergangenen Frühjahr hat Leipzig als 50. deutsche Stadt ein solches Verbot beschlossen, erklärte Peter Hoffmann in der Antragsbegründung.
Die Gegenargumente waren ebenfalls aus früheren Jahren bekannt. Thomas Albrecht (CDU) attestierte den Grünen zwar guten Willen, sagte aber auch: "Mit den Antrag erreichen Sie nichts, außer dass der Weihnachtszirkus 2020 nicht mehr nach Trier kommt." Damit werde weder ein Zeichen für den Tierschutz gesetzt noch das eigentliche Problem - nämlich die Massentierhaltung - bekämpft.
Marco Marzi (SPD) erklärte, Ziel müsse es sein, schwarze Schafe unter den Zirkusdirektoren ausfindig zu machen. Das wiederum sei keine Trierer Aufgabe. Auch Hermann Kleber (FWG) sprach sich gegen eine Pauschalverurteilung aus und fügte hinzu: "Die Leute haben es satt , dass wir ihnen Vorschriften machen."
Bei einigen Linken und bei Piratin Darja Henseler fanden die Grünen Zustimmung. Unterm Strich aber reichte das nicht. Mit 29 Nein-Stimmen (vornehmlich aus CDU und SPD) wurde der Antrag abgelehnt. 16 Ratsmitglieder waren dafür, sieben enthielten sich.
Der "Leerstand wirksam bekämpfen!"-Antrag der Linksfraktion forderte unter anderem die Einführung eines Verzeichnisses aller leer stehenden Wohn- und Geschäftsräume, eine Meldepflicht für und das Erheben einer Abgabe auf solche Leerstände. Das alles solle in eine Satzung zum Schutz von Wohn- und Geschäftsräumen münden. Theresia Görgen begründete die Linken-Initiative mit einem engen Zusammenhang von drastisch steigenden Mietpreisen und ungenutztem Wohnraum. Laut einer Erhebung von 2011 stehen in Trier 3,4 Prozent aller Wohnung en leer. Dass es diesen Leerstand-Missstand gibt, wurde in der ausgiebigen Debatte nicht bestritten, wohl aber, dass das vorgeschlagene Maßnahmenpaket realistisch sei. Udo Köhler (CDU) und Monika Berger (SPD) sprachen von einem "Bürokratiemonster", also einem hohen finanziellen und personellen Aufwand, der unumsetzbar sei.
Thorsten Kretzer (Grüne) sah rechtliche Probleme, Hans-Alwin Schmitz (FWG) und Tobias Schneider (FDP) lehnten das Ansinnen rundweg ab, weil sie Eingriffe in die Eigentumsrechte der Bürger befürchten und Immobilienbesitzer "bereits genug gegängelt" sehen. Hermann Kleber (FWG) verwahrte sich gegen "inquisitorische Zwangsmaßnahmen" und plädierte dafür, auf Freiwilligkeit zu setzen. So wie es 2015 auf dem Höhepunkt des Flüchtlingsandrangs in Trier der Fall gewesen sei: Da sei viel privater Wohnraum akquiriert worden. Angesichts der sich anbahnenden Abstimmungsniederlage zeigte sich Theresia Görgen ("Ich bin selbst Immobilienbesitzerin und Vermieterin") enttäuscht darüber, dass ihr Anrag "so kritisch gesehen wird". Über den wurde in zwei getrennten Teilen abgestimmt. Sowohl die Einführung eines regelmäßig zu aktualisierenden Verzeichnisses als auch die Diskussion in Ausschüssen wurde mit jeweils 39:10 Stimmen abgelehnt.

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