Jäger und Bauern streiten über Wildschäden

Trier · Kaum ein Jäger ist noch bereit, Wildschäden in seinem Revier in unbegrenzter Höhe auszugleichen. Immer mehr Jagdpachtverträge werden daher mit gedeckelten Wildschadensbeträgen abgeschlossen. Im Revier Tarforst-Filsch sorgt das für heftigen Ärger.

 Landwirt Dietzen in seinem von Wildschweinen zerstörten Maisfeld in Trier-Tarforst. TV-Foto: Friedemann Vetter

Landwirt Dietzen in seinem von Wildschweinen zerstörten Maisfeld in Trier-Tarforst. TV-Foto: Friedemann Vetter

Fast zwei Jahre lang war die Jagdgenossenschaft Tarforst-Filsch auf der Suche nach einem Pächter für ihr rund 460 Hektar großes Jagdrevier. Doch kein Jäger wollte den Pachtvertrag unterschreiben. Denn bislang musste der Jagdpächter Landwirten, denen Wildschweine Felder und Ernte verwüstet hatten, den Schaden in vollem Umfang ersetzen. "Die Summe dafür belief sich jährlich auf 10 000 bis 12 000 Euro", berichtet Alois Dietzen, Vorsitzender der Jagdgenossenschaft. "Aber wir haben niemanden mehr gefunden, der bereit war, für Wildschäden in dieser Höhe aufzukommen."

Für die Jagdgenossenschaft - zu der alle rund 1500 Menschen gehören, die in dem Revier Land besitzen - schloss Alois Dietzen daher schließlich mit dem Jägerpaar Ursula Moßmann und Wilhelm Schmidt aus Korlingen einen abgeänderten Vertrag ab. "Mit einer fixen Wildschadenspauschale in Höhe von 4500 Euro", berichtet Alois Dietzen.

"Wildschadenspauschale mindert Jagdanreiz"

Doch alleine in den vergangenen Wochen haben Wildschweine auf landwirtschaftlich genutzten Flächen des Reviers höhere Schäden angerichtet: "Mehrere Landwirte haben uns Wildschäden gemeldet, die Schadenssumme wird die vertragliche Pauschale übersteigen", bestätigt Alois Dietzen.

Den größten Schaden vermeldet Bauer Maternus Dietzen, der mit Alois Dietzen um mehrere Ecken verwandt ist. Rund vier Hektar Mais - den Maternus Dietzen als Futter für seine rund 100 Rinder benötigt - haben Wildschweine platt gemacht und aufgefressen. Pro Hektar Mais setzt der Landesjagdverband im Durchschnitt 1300 Euro Schadensersatz an.

Bauer Maternus Dietzen ärgert sich nicht nur über die gedeckelte Wildschadenspauschale und dass er nicht weiß, wer ihm seinen Schaden ersetzt. "Die neuen Jagdpächter kommen auch ihrer Pflicht nicht nach, die Wildschäden in ihrem Revier möglichst gering zu halten", behauptet Maternus Dietzen. "Sie jagen viel zu selten und viel zu wenig und sie hätten das Feld, das hauptsächlich geschädigt ist, rechtzeitig einzäunen müssen." Tatsächlich liegt unmittelbar neben dem verwüsteten Feld ein zweites Maisfeld - eingezäunt und unbeschädigt. "Das Maisfeld gehört zur benachbarten Jagdpacht Kasel - mit deren Jagdpächter es keine Probleme gibt, weil er ausreichend jagt und mit mir zusammen Zäune zieht", sagt Maternus Dietzen.

Faktisch sind Jagdpächter zur ausreichenden Bejagung ihres Reviers und zum Einzäunen verpflichtet, erklärt Gundolf Bartmann, Vizepräsident des Landesjagdverbandes und Leiter des Trierer Forstamtes. Fest stehe zudem, dass Jagdpächtern durch eine fixe Wildschadenspauschale der finanzielle Anreiz fehle, möglichst viele Schweine zu erlegen. "Wir haben daher von solchen Pauschalen auch wieder Abstand genommen bei unseren Verpachtungen", sagt Bartmann.
Schwieriges Jagdgebiet

Maternus Dietzen wird konkret: "Die Jagdpächter zahlen 4500 Euro - und dann kann ihnen egal sein, was auf den Feldern passiert, es kostet sie weder weniger noch mehr, wenn die Wildschäden gering oder hoch sind."

Die Jäger Moßmann und Schmidt, die vor vier Jahren ihre Jagdscheine gemacht haben und erstmals eine Jagd gepachtet haben, weisen eine Mitschuld an den hohen Wildschäden von sich: "Wir haben das Revier am 1. Juni übernommen und mussten uns erstmal kundig machen, welche Felder dazugehören und wo die Schweine sich aufhalten und ihre Wege haben", erklärt Wilhelm Schmidt. "Zudem ist das Revier sehr schwierig zu bejagen, weil schon am frühen Morgen und auch bis in den späten Abend viele Fußgänger unterwegs sind." Wie viele Schweine sie bislang geschossen haben, wollen die Jagdpächter nicht verraten. "Wir bejagen das Gebiet mit fünf Jägern und kommen unseren Verpflichtungen voll nach", betont Ursula Moßmann. Karl Henning, der zusammen mit Moßmann und Schmidt jagt, bestätigt: "Ich war in einer Woche jede Nacht draußen - aber als an einem Abend um 20 Uhr jemand meinte, seine Modellflugzeuge über den Maisfeldern fliegen zu lassen, wusste ich, dass ich auch in dieser Nacht kein Wildschwein zu sehen bekomme." Forstamtsleiter Bartmann bestätigt, dass das Revier unter anderem wegen des starken Publikumsverkehrs sehr schwierig zu bejagen sei.

Doch Verpächter Alois Dietzen reichen die Bemühungen der Jäger nicht aus. Dehalb hat er mit der unteren Jagdbehörde Kontakt aufgenommen (siehe Extra). "Möglicherweise werden wir bei der Behörde eine Zwangsbejagung beantragen", kündigt Dietzen an.

Extra

Hat sich der Jagdpächter nicht verpflichtet, für Wildschäden aufzukommen, muss laut Jagdgesetz die Jagdgenossenschaft - also die Gemeinschaft der Landeigentümer - Schadensersatz leisten. Diese Gesetzesklausel umzusetzen, scheint dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Tarforst-Filsch allerdings nahezu unmöglich. "Dazu müsste ich zuerst zusammenstellen, wer unserer 1500 Mitglieder exakt wie viel Fläche besitzt, wie diese genutzt wird und welcher Anteil am Wildschaden sich daraus ergibt", erklärt Alois Dietzen. "Dann müssten alle Eigentümer - die zum Teil im Ausland leben - angeschrieben und die individuelle Summe eingefordert werden. Das ist organisatorisch für uns gar nicht zu bewältigen." Dazu komme, dass die Eigentümer es wohl nicht einsehen werden, für Wildschäden auf Feldern aufkommen zu müssen, die sie selbst an den Landwirt verpachtet haben. Zudem sei durch das Verfahren gefährdet, dass die Eigentümer im nächsten Jahr ihre Flächen erneut den Landwirten verpachten. Wo die fehlende Deckungssumme zwischen der mit den Jägern vereinbarten Pauschale von 4500 Euro und den prognostizierten tatsächlichen Wildschäden von 10 000 bis 12 000 Euro herkommen soll, weiß Alois Dietzen nicht. (woc)

Hintergrund

In wie vielen der 23 Trierer Jagdbezirke die Wildschadenssummen bereits gedeckelt sind, gibt die untere Jagdbehörde der Stadtverwaltung auf TV-Anfrage nicht an. Jeder Jagdbezirk habe seine Eigenart bezüglich Waldanteil, landwirtschaftlichen Flächen und Interessen der Eigentümer und Jagdgenossen. Die jeweiligen Regelungsgehalte "herauszusuchen" sei daher "nicht möglich". Für eine Zwangsbejagung gebe es zudem keine Rechtsgrundlage. Die Verwaltung des Landkreises Trier-Saarburg gibt genauer Auskunft und sieht die Sache anders: Im Kreis nehmen Jagdpachtverträge mit begrenztem Wildschadenersatz zu: "Die letzten etwa 20 Jagdpachtverträge wurden mit gedeckelten Wildschadensbeträgen abgeschlossen", sagt Kreisverwaltungssprecher Thomas Müller. Die Beschwerden von Verpächtern und Landwirten über zunehmende Wildschäden steigen laut Müller. "Wir machen Jäger, Verpächter und Landwirte daher immer wieder darauf aufmerksam, dass sie gemeinsam die Wildschäden eindämmen müssen." Immer wieder käme es allerdings vor, dass die Kreisverwaltung als untere Jagdbehörde bei zu geringen Abschusszahlen Treib- und Drückjagden anordnen und den Jäger dazu anhalten müsse, mehr zu jagen. (woc)

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