Jetzt ist die Meinung der Trierer gefragt

Trier · Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan 2030 können ab dem 24. Juli abgegeben werden.

Trier (red) Ab dem 24. Juli können alle Trierer Stellungnahmen zum aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplans Trier 2030 (FNP) abgeben.
Der Stadtrat hat die erneute öffentliche Auslegung am vergangenen Mittwoch mit großer Mehrheit beschlossen (der TV berichtete). Mit dem Votum für die Ausweisung des Baugebiets Brubacher Hof hatte der Rat im März eine Grundsatzentscheidung getroffen, die jetzt in den FNP eingearbeitet wurde.
Wird ein FNP-Entwurf geändert, sieht das Baugesetzbuch eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind erneut Stellungnahmen einzuholen.
Ab 24. Juli haben nun alle Einwohner Gelegenheit, die überarbeiteten Planunterlagen einzusehen und Stellung zu beziehen. Zum Flächennutzungsplan (Plandokument und Begründungstext inklusive Umweltbericht) werden der Landschaftsplan sowie verschiedene Verkehrs-, Klima-, Umwelt- und Schallschutzgutachten offengelegt.
Die Materialien liegen im Baubürgerbüro im Erdgeschoss des blauen Verwaltungsgebäudes am Augustinerhof aus. Es ist montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8.30 bis 16 Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet. Darüber hinaus können die Unterlagen unter <%LINK auto="true" href="http://www.trier.de/bauleitplanung" text="www.trier.de/bauleitplanung" class="more"%> (Aktuelle Verfahren) eingesehen werden.
Stellungnahmen können bis spätestens 25. August per Post an das Stadtplanungsamt, Am Augustinerhof, 54290 Trier, geschickt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, im Baubürgerbüro eine mündliche Erklärung zu Protokoll zu geben. Des Weiteren steht unter <%LINK auto="true" href="http://www.trier.de/bauleitplanung" text="www.trier.de/bauleitplanung" class="more"%> (Aktuelle Verfahren) ein Formular für Online-Eingaben bereit.
Alle Teilnehmer erhalten nach Ende der erneuten öffentlichen Auslegung eine Eingangsbestätigung und später eine Mitteilung, wie über ihre Eingabe entschieden wurde. Zu einer Stellungnahme gehören Name und Anschrift. In der Beschlussvorlage, die dem Stadtrat zugeleitet wird, werden diese persönlichen Daten aber anonymisiert. Im Rahmen der Beschlussfassung zur erneuten öffentlichen Auslegung hat der Stadtrat auch eine Entscheidung über die Anregungen und Bedenken getroffen, die Anfang 2016 zur Planung eingereicht wurden. Die Absender erhalten dazu eine schriftliche Mitteilung.

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