Juristische Pause im Windkraftstreit

Trierweiler-Udelfangen · Drei neue Riesenwindmühlen auf dem Hungersberg bei Udelfangen? Am Mittwoch sollte der Gemeinderat Trierweiler über diese Frage eine Vorentscheidung treffen, nachdem die erste Abstimmung vom April an einer Formalie gescheitert war. Doch die Entscheidung blieb aus - zunächst will die Gemeinde ein Rechtsgutachten in Auftrag geben.

Trierweiler-Udelfangen. Auf dem Hungersberg beim Trierweilerer Ortsteil Udelfangen drehen sich vier Windkraftanlagen. Zwei der Stromerzeuger sind nach heutigen Maßstäben veraltet. Schon seit 2008 will die Betreiberfirma "Windstrom Trierweiler GbR" die zwei Altanlagen abbauen und durch drei neue Riesenanlagen von 150 bis 180 Metern Höhe ersetzen. Dem steht zurzeit der Bebauungsplan "Windkraft Hungersberg" entgegen, den die Gemeinde Trierweiler in den 1990er Jahren aufgestellt hatte und der die Höhe der Anlagen auf maximal 100 Meter festschreibt. Überraschende Wendung

Den geltenden Bebauungsplan zugunsten des Betreibers aufheben oder nicht? Über diese Frage sollte am Mittwoch vom Gemeinderat Trierweiler bei einer Sitzung im Gemeindehaus Fusenich entschieden werden. Auf hohes Interesse stieß der Termin bei der Udelfanger Bevölkerung. Im Ortsteil Udelfangen, der dem Windpark am nächsten liegt, lehnen über 85 Prozent aller Bewohner den Ausbau der Anlagen ab. Schon vor der Gemeinderatssitzung, der eine kurze Sitzung des Ortsbeirats Fusenich vorausging, hatten sich zahlreiche Zaungäste aus Udelfangen im Haus gegenüber bei der Windkraftgegnerin Helma Diewald versammelt. Enttäuscht verfolgten sie dann, wie der Ortsbeirat Fusenich bei zwei Enthaltungen seine Empfehlung pro Windkraftausbau an den Gemeinderat wiederholte.Sichtlich genervt von der monatelangen Diskussion wirkte Ortsbürgermeister Matthias Daleiden, als er eine halbe Stunde später die Gemeinderatssitzung eröffnete. Für die Udelfangener schien "alles gelaufen". Doch die Sitzung nahm eine überaschende Wendung: Daleiden beantragte, die Entscheidung zu vertagen und stattdessen ein schriftliches Rechtsgutachten über den Bebauungsplan "Windkraft Hungersberg" zu bestellen. Der Auftrag soll auf einstimmigen Beschluss an den Trierer Rechtsanwalt Paul Henseler gehen. "Ich habe diesen Antrag nach reiflicher Überlegung gestellt. Bisher besitzen wir nämlich nichts Schriftliches, um schwarz auf weiß darzulegen, wie anfechtbar dieser Bebauungsplan ,Windkraft\' tatsächlich ist", erklärte Daleiden. Wenn aber die Gemeinde an dem Bebauungsplan festhalte, drohe ihr womöglich ein kostspieliges Klageverfahren. "Wenigstens kommt nun ein schriftliches Rechtsgutachten. Und dagegen lässt sich notfalls mit einem anderen Gutachten gegenhalten", lautete der Tenor der Udelfangener nach der Sitzung. Die Windpark-Entscheidung war schon mehrfach hinausgeschoben worden. Im vergangenen Jahr begann schließlich ein von Juristen begleiteter Streit um die Frage, ob der bestehende Bebauungsplan überhaupt rechtlich haltbar sei oder ob ein Betreiber ihn notfalls "wegklagen" könne. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in einem ähnlichen Streitfall setzte sich 2010 in Trierweiler mehr und mehr die Meinung durch, dass der Bebauungsplan nicht länger haltbar sei. Bekräftigt wurde diese Auffassung von der Planungsabteilung der Verbandsgemeinde Trier-Land und vom Trierer Rechtsanwalt Paul Henseler, den die Ortsgemeinde zurate gezogen hatte. Die Gegenmeinung vertrat der Bonner Fachanwalt Thomas Mock, der den Fall im Auftrag der Anwohnerin Helma Diewald geprüft hatte. Im März - auch unter dem Eindruck der japanischen Reaktorkatastrophe - beschloss der Rat, das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan einzuleiten. Wegen eines formalen Fehlers musste der Beschluss jedoch für nichtig erklärt werden (TV vom 30. Juli). Am Mittwoch sollte die Abstimmung wiederholt werden. Meinung

Ein Befreiungsschlag für kurze ZeitDrehen sich auf dem Hungersberg bald die neuen Riesenwindmühlen? Oder drehen sich erst einmal die Mühlen der Justiz? Und die mahlen bekanntlich langsam, aber fein. Mit dem Rechtsgutachten will Ortsbürgermeister Matthias Daleiden die Gemeinde vor diesen Mühlsteinen bewahren. Sein Kalkül: Eine schriftlich untermauerte Bestätigung, dass der Bebauungsplan "Windkraft Hungersberg" vor Gericht keinen Bestand haben würde, ist das beste Argument, ihn aufzuheben und so den Weg für die Rotorriesen zu ebnen. Zugleich wirkt die Entscheidung vom Mittwoch wie ein Befreiungsschlag aus der zermürbenden Diskussion. Doch es ist nur eine Atempause, denn das Ergebnis des Gutachtens ist absehbar und wird zum Aufhebungsbeschluss des Bebauungsplans führen. Was dann folgt, ist ein langwieriges Aufhebungsverfahren mit Offenlage und viel Raum für Gegenschritte. Sobald werden sich auf dem Hungersberg noch keine neuen Windmühlen drehen. f.knopp@volksfreund.de

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