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Kaum Chancen für NPD-Funktionär Babic

Trier · Trierer Gericht muss entscheiden, ob ein Hausverbot, das die Stadt gegen einen stadtbekannten Rechtsextremen verhängt hat, rechtmäßig war. Das Ergebnis dürfte nicht überraschend ausfallen.

 Der sonst so wortgewaltige Safet Babic mit Maulkorb.TV-Foto: R. Seydewitz

Der sonst so wortgewaltige Safet Babic mit Maulkorb.TV-Foto: R. Seydewitz

Foto: (g_pol3 )

Trier Safet Babic hat Sinn für Inszenierungen. Als die Richter des Verwaltungsgerichts am Dienstagmorgen den Sitzungssaal betreten, hat der NPD-Funktionär seinen Mund mit einem roten Spruchband überdeckt. Ob die Aufschrift - BRD-Maulkorb - über die Distanz von ein paar Metern lesbar ist, lässt der Vorsitzende Richter nicht erkennen. Jedenfalls bittet Schmidt sein Gegenüber eindringlich darum, das Band abzunehmen, und der Ermahnte folgt auch artig.
Das war vor fünf Monaten noch anders. Da störte Safet Babic nach Ansicht von Sitzungsleiterin Angelika Birk (Grüne) als Zuhörer eine Sitzung des Stadtrats derart massiv, dass er von Birk gleich mehrfach ermahnt und später des Sitzungssaals verwiesen wurde. Obendrein folgte dann auch noch ein Hausverbot für die folgende Stadtratssitzung.
Ob die Entscheidung rechtmäßig war, muss nun das Trierer Verwaltungsgericht entscheiden. Übrigens nicht zum ersten Mal, denn schon Anfang April befasste sich das Gericht in einem Eilverfahren mit dem Fall. Ergebnis: Die Stadt bekam recht, Babic zog den Kürzeren. Die Wahrscheinlichkeit, dass das sogenannte Hauptsacheverfahren ähnlich ausfallen wird, ist groß, ziemlich groß sogar, auch wenn die Kammer das Ergebnis erst innerhalb der nächsten zwei Wochen bekanntgeben will. Doch lässt Gerichtspräsident Georg Schmidt am Dienstag schon mal durchblicken, dass es in dem Verfahren eben nur ums Formale gehe und nicht um inhaltliche Dinge. Babic hatte nämlich angemerkt, dass die Stadt in der März-Sitzung gegen die Gemeindeordnung verstoßen habe und ihm in der Einwohnerfragestunde vitale Rechte vorenthalten worden seien. Hintergrund war ein heftiger Disput um die Tagesordnung, der schließlich darin gipfelte, dass die Stadtratssitzung wegen der laut Stadt zu langen Babic-Erklärung zur Karl-Marx-Statue von Bürgermeisterin Birk unterbrochen wurde. Der Vorsitzende Richter verweist am Dienstag darauf, dass sich Birk eigentlich genauso verhalten habe, wie die Geschäftsordnung dies auch vorsehe. Und an Babic gewandt fragt Georg Schmidt: "Würden Sie bei einer Parteiveranstaltung nicht ähnlich handeln, wenn einer die Sitzung permanent stört, obwohl Sie ihn mehrfach aufgefordert haben, aufzuhören?"
Strafrechtlich ging der damalige Eklat übrigens aus wie das Hornberger Schießen. Zwar wurde nach einer Strafanzeige der Stadt gegen Safet Babic unter anderem wegen Hausfriedensbruchs ermittelt. Doch laut Chef-Staatsanwalt Peter Fritzen wurden die Ermittlungen inzwischen wieder eingestellt. Strafbare Handlungen habe Babic keine begangen.Extra: PROZESSTERMIN FÜR BERUFUNG STEHT


Der Berufungsprozess Babics gegen ein Volksverhetzungsurteil ist nach Angaben des 36-Jährigen terminiert. Demnach wird sich das Landgericht Anfang Dezember mit dem Fall befassen. Babic war im vergangenen Jahr wegen Volksverhetzung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er soll Asylbegehrende übel beschimpft haben. Gegen das Urteil hatte Babic Berufung eingelegt. 2010 wurde der Trierer bereits wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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