Kehrmaschine an der Kyll in Startposition

Ehrang-Quint · Der Trierer Stadtteil Ehrang-Quint wird ab 1. Januar 2018 von einer Reinigungskolonne der Trierer Stadtreinigung bedient. In einer Bürgerversammlung hat die Verwaltung über den Stand der Planung informiert.

 In der Diskussion am Podium: Amtsleiter Bernd Steil (hinten), Mitarbeiterin Marion Greif (Mitte) und der Ehranger Beigeordnete Hans-Werner Knopp. TV-Foto: Friedhelm Knopp

In der Diskussion am Podium: Amtsleiter Bernd Steil (hinten), Mitarbeiterin Marion Greif (Mitte) und der Ehranger Beigeordnete Hans-Werner Knopp. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Foto: Friedhelm Knopp (f.k.) ("TV-Upload Knopp"

Ehrang-Quint Bürgerversammlungen zur Information über bestimmte Projekte können lautstarke Veranstaltungen werden - besonders, wenn es den Betroffenen an den Geldbeutel geht. Doch als der Beigeordnete Hans-Werner Knopp in Vertretung von Ortsvorsteher Thiébaut Puel den Abend zum Thema "Straßenreinigung in Ehrang und Quint" eröffnet, ist der Saal nur dünn besetzt. Rund 20 Bewohner zählt der TV, wenn man die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder einmal abzieht. Offenbar scheint das Thema "Stadtreinigung" in Ehrang-Quint "gegessen".
Bisher kehrte in Ehrang jeder Anwohner oder sein Mieter selbst den Bürgersteig vor seiner Tür. Ab Januar 2018 werden dies städtische Putzkolonnen mit Gerät übernehmen - bequemer zwar, aber auch gebührenpflichtig. Der Grundsatzbeschluss des Ortsbeirats Ehrang-Quint für den Anschluss an die Stadtreinigung fiel 2015, dann war die Verwaltung am Zuge. Nach einer Planungsphase kündigten Fachdezernent Andreas Ludwig und Amtsleiter Bernd Steil im Herbst 2017 den Start der Straßenreinigung im Stadtteil für Januar 2018 an (der TV berichtete).
Über den Stand der Planung und die künftigen Modalitäten informiert Bernd Steil, Leiter des Stadtreinigungsamtes, und verspricht, dass man auf alle Fragen eingehen werde. Laut Steil sind die Planungen für die Ehranger Hauptstraßen abgeschlossen. Auch wenn der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung formal noch zustimmen müsse, stehe der 2. Januar 2018 als Starttermin fest - es sei, starker Schneefall stehe dem dann entgegen. Dann könne sich der Start um einige Tage verschieben.
Probleme mit der Planung gebe es noch im verwinkelten Zentrum, weil dort die Umlagenberechnungen für die Anliegergebühren schwieriger seien. Steil: "Die Anwohner dort werden im Januar noch keinen Gebührenbescheid erhalten. Dies ist aber keine Befreiung, sondern die Gebühr wird dort dann rückwirkend berechnet."
Für Ehrang-Quint müssen laut Steil Personal und Technik um eine zusätzliche Reinigungskolonne aufgestockt werden. Die umfasst sechs neue Mitarbeiter, eine Kehrmaschine und einen 3,5-Tonnen-LKW. Gearbeitet wird jeden Werktag von 5.30 bis 13 Uhr. Gereinigt werden die Geh- und Radwege. Nebenwege zwischen den Anwesen, die nicht zum öffentlichen Netz zählen, reinigen die Anlieger weiterhin selbst.
Auf die Frage, was sei, wenn man den Service nicht wolle, verweist der Amtsleiter auf den Benutzerzwang, ähnlich wie bei Wasserversorgung und Müllabfuhr. Steil: "Die Sache ist mehrheitlich gewollt und beschlossen, ein Zurück gibt es nicht mehr." Dass die Gebührenberechnung im verwinkelten Innenort in vielen Fällen oft rätselhaft erscheint, zeigten Fragen der Anwohner. Beispiel: Was ist etwa, wenn ein Teil vor der eigenen Grundstücksfront Privatgelände ist und sich ein städtischer Parkplatz anschließt? Amtsleiter Steil bot in allen unklaren Fällen eine individuelle Problemlösung an. Steil: "Rufen Sie uns an. Wir kommen zu Ihnen und versuchen, alles zu klären."
Extra: BERECHNUNG DER GEBÜHREN FÜR DIE STRAßENREINIGUNG


Die Ehranger Gebührenberechnung für die Straßenreinigung erläuterte Marion Greif vom Stadtreinigungsamt. Berechnet wird normalerweise pro laufendem Meter Grundstücksfront zur Straße (Frontmeterveranlagung). Komplizierter ist es bei Anwesen ohne direkte Straßenfront, die zur Straße nur über einen Weg oder eine Toreinfahrt erschlossen sind. Dort wird über die Gesamtlänge der Straße berechnet und die Gesamtsumme auf die Quadratmeterzahl der Anliegergrundstücke umgelegt. Das gilt dann auch für Anwesen, die dort mit der Front an die Straße angrenzen. Geplant sind zwei Tarifzonen: Die Reinigungsklasse I für Nebenstraßen ohne Durchgangsverkehr und die Reinigungsklasse II für Straßen mit Durchgangsverkehr. Weil in der Klasse II ein öffentliches Interesse besteht, fällt der Tarif etwas niedriger aus als für die rein privaten Anlieger der Seitenstraßen. Die Gebühren: 5,83 Euro/Jahr pro laufendem Frontmeter in der Klasse I und 5,30 Euro/Jahr pro laufendem Frontmeter in der Klasse II (Durchgangsstraße).

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