Kein Anspruch auf eine Neuberechnung der Abiturnote

Trier · Ein Abiturient aus Trier hat keinen Anspruch darauf, dass seine Abschlussnote neu berechnet wird. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden. In dem Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung für die Berechnung von Abiturnoten in Rheinland-Pfalz steht die Facharbeit im Fokus.

Deutlicher hätte das Urteil der 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes Trier kaum sein können. In allen Punkten wiesen die Richter die Klage eines Abiturienten aus Trier ab, der den Berechnungsmodus zur Ermittlung der Abiturnote in Rheinland-Pfalz als rechtswidrig ansieht (der TV berichtete). Denn obwohl er keine freiwillige Facharbeit geschrieben habe, sei diese als "ungenügend" in die Rechnung eingeflossen. Dies habe sich für ihn rechnerisch nachteilig niedergeschlagen.

Konkret geht es in dem Verfahren um die Gesamtabiturnote von 1,6. Diese hätte sich nach Meinung des Schülers ohne die Berücksichtigung der Facharbeitsleistung um 0,1 Notenschritte verbessert und Vorteile beim geplanten Studium gebracht.

Die Richter haben nun entschieden, dass die Note im Abiturzeugnis in zulässiger Weise berechnet worden sei. Die angegriffene Regelung in der Abiturprüfungsverordnung sei nicht zu beanstanden. Auch der Vorwurf, in der schriftlichen Abiturprüfungsverordnung werde nicht ausdrücklich auf die Folgen einer nicht angefertigten Facharbeit hingewiesen, wird vom Gericht nicht geteilt.

Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung eingelegt werden. Ob der Kläger diese Option wahrnehmen wird, war am Montag noch nicht klar. "Wir prüfen jetzt das Urteil und werden dann entscheiden", sagt Michael Witzel von der Anwaltskanzlei Spätgens, der den Schüler vor Gericht vertritt.

Der Landeselternbeirat (LEB) hat die Berechnungsformel für die Abiturnote beziehungsweise die Abiturprüfungsordnung in Rheinland-Pfalz ebenfalls kritisiert. In Gesprächen mit Experten des Bildungsministeriums will der LEB Vorschläge für redaktionelle Änderungen machen. Das Land hatte Gesprächsbereitschaft signalisiert, auch wenn das Urteil die bisherige Darstellung des Ministeriums bestätigt.

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