Kein Bauland für Ensch und Longen

Schweich/Ensch/Longen · Als städtebaulich nicht vertretbar hat der Kreis das Ansinnen von Ensch und Longen zurückgewiesen, neues Bauland auszuweisen. Begründung: Das Landschaftsbild leide darunter, und es gebe noch Flächen für die Eigenentwicklung.

Schweich/Ensch/Longen. Der Verbandsgemeinderat Schweich hatte im Frühjahr beim Kreis einen Antrag auf Fortschreibung des Flächennutzungsplans "Wohnbauland" gestellt. Jede Gemeinde konnte Wünsche äußern, ob sie neue Bauplätze ausweisen möchte und wenn ja, wo diese sein sollen. Nun hat die Kreisverwaltung dem Antrag stattgegeben, mit zwei Einschränkungen: Den Gemeinden Ensch und Longen wird keine Erweiterung zugestanden. In der Begründung von Kreisplaner Joachim Maierhofer heißt es in beiden Fällen, dass dem Belange des Landschaftsbildes und des Immissionsschutzes und der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung entgegenstünden. "Städtebaulich nicht vertretbar", heißt es.
Bevölkerungszahl rückläufig



Die Argumente der beiden Moselgemeinden, sie hätten keine alternativen Entwicklungsmöglichkeiten und pochten auf ihr Recht auf Sicherung der Eigenentwicklung, lässt der Kreis nicht gelten. Ensch, das gerne 0,4 Hektar Bauland neu ausweisen möchte, habe noch 0,8 Hektar unbebaute Fläche für den Eigenbedarf, sagt der Kreis. Und Longen, das 0,2 Hektar Mischfläche beantragt hat, soll laut Kreisverwaltung noch über 0,34 Hektar nicht genutztes Bauland verfügen. In beiden Gemeinden sei zudem die Bevölkerungsentwicklung in den vergangenen zehn Jahren negativ verlaufen, heißt es.
Nach eingehender Diskussion und einer Sitzungsunterbrechung, in der sich der Rat mit den Ortsbürgermeistern Hermann Rosch (Longen) und Matthias Otto (Ensch) beriet, stimmte das Gremium geschlossen dafür, dass die Genehmigung der Kreisverwaltung in vorliegender Form akzeptiert wird - wenn auch zähneknirschend mit Blick auf die beiden leer ausgehenden Moselgemeinden.
Widerspruch einzulegen, da war sich der Rat einig, hätte kaum Erfolgsaussichten. Ensch und Longen sollen aber auf einhelligen Beschluss des Rates von der Verwaltung nach besten Kräften unterstützt werden, etwa bei der Aufstellung von Abrundungssatzungen zur Gewinnung kleinerer Flächen. alf