Kein Handlungszwang

Sicherlich ist Bürgerbeteiligung sinnvoll. Sicherlich sind Bürgerbeteiligungen auf jeden Fall besser als eigenmächtige, engstirnige Entscheidungen von Handlungsträgern. Sinnvoll war es auch, die Bearbeitungszeit der noch laufenden Trierer Stadtteil-Bürgergutachten im Vergleich zu den ersten zu verkürzen, um eine zeitnahe Entwicklung zu ermöglichen. Ob die Vorschläge der Bürger, die in jedem Fall direkt von der späteren Planung betroffen sind, umgesetzt werden, ist allerdings ungewiss. Denn in keinem Gesetz ist festgelegt, dass die in einem Rahmenplan niedergeschriebenen Handlungsvorschläge Realität werden müssen - ein Rahmenplan ist nicht bindend. Zwar muss ein Rahmenplan in dem darauf folgenden Bebauungsplan abgewogen werden. Die vorgeschlagenen Handlungsrichtlinien können aber mit einer kurzen Begründung verworfen werden. Dies den engagierten Bürgern schon zu Beginn des Diskussionsprozesses deutlich zu machen, sollte für die Stadtverwaltung Pflicht sein. p.willems@volksfreund.de

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