Kein Kompromiss

TRIER. (woc) Ob das Haus in der Merianstraße 2 eine erdrückende Wirkung auf die Nachbarn hat, prüfte gestern das Trierer Verwaltungsgericht. Denkmalpflegerische Aspekte waren nicht Gegenstand der Verhandlung.

Nicht, ob der Bau dem Bauantrag entspricht und sich in die Umgebungsbebauung einpasst, sondern ob die Belange der Nachbarschaft beeinträchtig sind, prüfte die Baukammer des Verwaltungsgerichts gestern bei einem Ortstermin in der Merianstraße 2. Die Nachbarn des im Herbst modernisierten und umgebauten Hauses hatten gegen die Stadtverwaltung und den Investor geklagt (TV von Dienstag). Der moderne Bau sei erdrückend, das Satteldach füge sich nicht in die Umgebung ein und der First sei höher als ursprünglich, klagten Thomas Steinmetz und Christel Hontheim-Monz. Außerdem fühlten sie sich durch einen nicht vom Bauamt genehmigten Parkplatz gestört. Der Vorsitzende Richter Reinhard Dirkes machte deutlich, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg habe: "Wir prüfen, ob der Bau gegen das Rücksichtsnahmegebot verstößt, es geht nicht um denkmalpflegerische Belange. Und dass gegen dieses Gebot verstoßen wird, wenn die Mindestabstände wie hier eingehalten wurden, ist nur sehr selten der Fall." Dass das Haus sich deutlich aus der Umgebungsbebauung abhebe, bestätigte Dirkes in seiner Bestandsaufnahme, eine erdrückende Wirkung zweifelte er jedoch an. In der Stellplatz-Frage schlug Richter Dirkes beiden Parteien vor, sich zu einigen. "Vereinbaren sie doch, dass die Anwohner auf die Nutzung des Parkplatzes verzichten und nehmen sie die Klage zurück." Doch der beklagte Investor, die Trierer Firma Gilbers und Baasch, und deren Anwalt gingen darauf nicht ein. "Die Wohnungen sind schon verkauft, wir können die Nutzungsbedingungen im Nachhinein nicht ändern", führte der Anwalt an. Das Urteil wird in den nächsten Tagen gefällt.

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