Kein Wasser ohne Genehmigung
TRIER. (red) Zur Förderung von Grundwasser ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung nötig. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Die Untere Wasserbehörde im Rathaus hat in den vergangenen Monaten von vielen unerlaubten Wasser-Entnahmen erfahren.
Meist wurden diese Anlagen dann nach Vorlage eines Antrags und gegen eine geringe Gebühr legalisiert. Die wasserrechtlichen Genehmigungen werden dann in der Regel für zehn Jahre erteilt. Betreiber weiterer, bisher noch nicht genehmigter Anlagen sollten sich an die Untere Wasserbehörde, Telefon 718-1604, wenden. Eine Entnahme ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wird wie die unterirdische Förderung behandelt.