Franzenheim/Trier Kein Winterdienst mehr auf abgestufter Straße

Trier/Franzenheim · Ab April ist die Strecke zwischen Franzenheim und Kernscheid nur noch teilweise eine Kreisstraße. Ab dann gibt es keine Räumpflicht mehr. Andere Verbindungen werden ebenfalls abgestuft.

 Der Trier-Saarburger Teil der Straße von Franzenheim nach Kernscheid soll zur Gemeindestraße herabgestuft werden.

Der Trier-Saarburger Teil der Straße von Franzenheim nach Kernscheid soll zur Gemeindestraße herabgestuft werden.

Foto: Friedemann Vetter

Die Zeiten des Kreises Trier-Land sind schon lange vorbei. Ein Relikt aus diesen Zeiten ist die Kreisstraße 7, die südlich von Trier-Kernscheid beginnt und durch den Wald Richtung Franzenheim führt. Auf ungefähr halber Strecke wird aus der Verbindung jenseits der Grenze zum Landkreis Trier-Saarburg die Kreisstraße 49. Die wird es jedoch bald nicht mehr geben, denn sie wird abgestuft. Das heißt, dass die Trägerschaft wechselt. Das für eine Abstufung notwendige Verfahren läuft seit Jahren ähnlich ab. Der Landkreis lässt wenig befahrene Kreisstraßen auf Vordermann bringen. Nach dem Ende der Arbeiten werden die Strecken dann abgestuft und als Gemeindestraßen übernommen.

Die K 49 ist laut Kreisverwaltung Trier-Saarburg „aktuell mit durchschnittlich rund 130 Fahrzeugen pro Tag eine der am wenigsten befahrenen Kreisstraßen im Kreis.“ Im Vorfeld der im Jahr 2015 erfolgten Sanierung sei deshalb mit der Gemeinde vereinbart worden, dass diese nach Abschluss der Arbeiten die Strecke in ihre Straßenbaulastträgerschaft übernimmt. Inzwischen hat der Ortsgemeinderat Franzenheim der Übernahme der Strecke  zum 1. April zugestimmt.

Der Wechsel der Trägerschaft hat im ersten Moment keine Konsequenzen für Autofahrer. Jedenfalls bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt. Dazu teilt die Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land auf Anfrage mit, dass laut Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes sowie der GVV-Kommunalversicherung eine Winterdienstpflicht bei Straßen außerhalb geschlossener Ortslage nur dann besteht, wenn es sich um eine verkehrswichtige Straße handelt, ein Linienbus verkehrt und es sich um eine besonders gefährliche Stelle handelt. „Da diese Eigenschaften auf die K 49 außerhalb der Ortslage Franzenheim nicht zutreffen, ist eine Winterdienstpflicht der Ortsgemeinde im Falle einer Abstufung der Straße zur Gemeindestraße zu verneinen.“ Bei der Stadtverwaltung Trier ist nach Auskunft der Pressestelle weder dem Baudezernenten noch dem zuständigen Tiefbauamt etwas von den Abstufungsplänen bekannt.

Und nun geht geht es um das Thema Eis und Schnee: „Bisher übernimmt die Trierer Stadtreinigung auf der gesamten K 7/K 49 zwischen Trier-Kernscheid und Franzenheim den Winterdienst.“ Grund dafür sei, dass es auf der gesamten Strecke keine Wendemöglichkeit für das Räumfahrzeug gebe.

 Abgestufte Kreisstraße

Abgestufte Kreisstraße

Foto: TV/Schramm, Johannes

Die Räumung der Kreisstraße 49 von der Stadtgrenze bis nach Franzenheim erfolge laut Stadtverwaltung durch die Stadtreinigung im Auftrag der Verbandsgemeinde Trier-Land. Das wiederum ruft Verwunderung bei der VG-Verwaltung Trier-Land hervor: Dort gibt es die Auskunft, dass „weder seitens der Ortsgemeinde Franzenheim noch seitens der Verbandsgemeinde Trier-Land eine Vereinbarung mit der Stadt Trier bezüglich des Winterdienstes besteht.

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