"Keine Befugnis"

TRIER. (red) Der Aussage, der Petitionsausschuss des Landtags entscheide im Kirchenasylfall der Familie Aliniea/Almasi ( TV vom 9. September), haben gestern Landkreis und Innenministerium widersprochen.

"Entgegen der in der Öffentlichkeit geäußerten Behauptung haben weder der Petitionsausschuss noch die Kreisverwaltung bei der vorliegenden Sach- und Rechtslage die Befugnis, eine gerichtlich bestätigte Ausreiseverfügung aufzuheben und ein Bleiberecht auszusprechen", heißt es in der Stellungnahme der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Dort ist die für diesen Fall zuständige Ausländerbehörde ansässig. "Die Rechtslage ist eindeutig und ein Ermessensspielraum nicht vorhanden. Die Kreisverwaltung als ausführende Behörde ist aufgrund der eindeutigen Rechtslage unverändert gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt zu beenden." Unzutreffend sei auch die Behauptung des Kinderschutzbundes, dass Kinder in Abschiebehaft genommen würden. Richtig sei vielmehr, dass in diesem Fall Frau und Kind bei Verlassen des geschützten Sakralraumes nicht von einer Abschiebehaft bedroht sind. "Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass im vorliegenden Fall das Kirchenasyl aus einer früheren Pfarrwohnung auf dem Kirchengelände besteht." Seit Ende Oktober 2002 befasst sich der Petitionsausschuss mit dem Fall und hat die Beratung nach Angaben der Kreisverwaltung inzwischen fünfmal vertagt. Am 19. März 2003 habe das Verwaltungsgericht Trier eine Klage gegen den negativen Bescheid des zuständigen "Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" abgelehnt und zugleich die Ausreiseverpflichtung festgestellt. Das Bundesamt habe auch einen weiteren Antrag auf Feststellung von Abschiebehindernissen abgelehnt. Der Antrag auf einstweilige Anordnung gegen diesen Bescheid habe das Verwaltungsgericht Trier am 11. Juli abgelehnt. Damit seien die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung unverändert gegeben. Die dreiköpfige iranische Familie Aliniea/Almasi befindet sich inzwischen im siebten Monat im Kirchenasyl.

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