Keine Bewährung für junge Schläger Zweieinhalb Jahre Haft wegen Körperverletzungn und Raub

Trier · Wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub hat das Landgericht Trier zwei junge Immigranten zu Jugendstrafen von jeweils zweieinhalb Jahren verurteilt. Die Angeklagten nahmen das Urteil an - es ist rechtskräftig.

Trier Trotz ihres fast noch jugendlichen Alters können die Angeklagten schon auf bewegte Biografien zurückblicken. Der 20-jährige M. stammt aus Syrien und kam über Ägypten und Algerien nach Deutschland. 19 Jahre alt ist S., der schon mit zehn Jahren aus dem Elternhaus im marokkanischen Fes ausgebüxt war und nach Europa rüber gemacht hatte (der TV berichtete).
Über Umwege landeten beide in Trier, wo sie sich in der Emigrantenszene kennenlernten. Schnell gerieten die jungen Männer auf die schiefe Bahn, wovon diverse Vorstrafen des Amtsgerichts zeugen: Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Polizeibeamte, Einbruch und Diebstahl. Die zur Bewährung ausgesetzten Strafen blieben ohne Wirkung.

Auch Integrationshilfen wie etwa eine Metallbauerlehre in einer Jugendeinrichtung nutzte der Angeklagte S. nicht. Die mutmaßlichen "Aktivitäten" der beiden von 2015 bis 2016 fasste Staatsanwältin Katrin Schneider zum Prozessauftakt vor der Ersten Großen Jugendkammer in einer mehrseitigen Anklageschrift zusammen.
Doch nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugen blieben am Ende zwei schwerwiegende Tatkomplexe: In der Nacht des 6. Dezember 2015 hatte M. auf dem Bahnhofsvorplatz einen jungen Afrikaner mit deutscher Staatsangehörigkeit angerempelt, beleidigt, niedergeschlagen und den am Boden Liegenden mit Fußtritten traktiert. Mitgewirkt haben soll ein unbekannter Dritter. Handy und Geldbörse des Opfers wurden später in der Unterkunft des Angeklagten M. gefunden.

Der angegriffene Maler und Lackierer: "Ich kam von einer Feier, war ziemlich angetrunken und wollte noch zum Imbiss am Bahnhof. Da versperrte mir plötzlich einer den Weg, nannte mich ,Nigger' und dann ging es los." Erst im Krankenwagen wachte er wieder auf und stellte fest, dass Geldbörse und Handy fehlten. Der Angeklagte M. hat den Vorfall teilweise gestanden, bleibt aber bei seiner Darstellung, der andere habe zuerst zugeschlagen. Der Überfallene - "ich hatte Prellungen überall und meine Vorderzähne waren nach innen gedrückt" - will drei Täter gesehen haben. Er kann die Angeklagten aber nicht eindeutig als die Täter identifizieren. Zwei Augenzeugen wollen indessen nur zwei Täter gesehen haben.

Am Abend des 8. August 2016 wurde der Bahnhof erneut zum Schauplatz: Da hatten S. und M. einem ihnen bekannten Drogenkonsumenten zunächst Marihuana zum Kauf angeboten. Der wollte aber nichts, doch sie beobachteten danach, wie der Mann eine Geldbörse unter der Kleidung versteckte und sich dann auf eine Bank am Bahnsteig zum Schlafen legte.
Zusammen mit einem noch unbekannten Dritten wurde der Schlafende dann attackiert und ausgeraubt. Dabei fiel er noch vom Bahnsteig aufs Gleisbett und erlitt Gesichtsverletzungen. M. und S. haben den Vorfall eingeräumt - zumal sie durch eine DNA-Analyse überführt worden sind.

Die weiteren Tatvorwürfe scheiterten an der Unglaubwürdigkeit des Hauptzeugen. Vorsitzender Richter Günther Köhler: "Gegen den heroinabhängigen Mann läuft selbst ein Ermittlungsverfahren, er hat sich ständig in Widersprüche verstrickt und will offenbar alles auf den Angeklagten S. abwälzen."
Zweieinhalb Jahre Haft für M. und zwei Jahre und vier Monate für S. fordert die Staatsanwältin. Für eine Bewährungsstrafe für S. plädiert Verteidiger Sven Collet, sein Kollege Ulrich Kempf bittet die Kammer für seinen Mandanten M. um ein angemessenes Urteil.

Am Ende entscheidet sich die Kammer mit Haftstrafen über zwei Jahren jedoch gegen eine erneute Bewährung. Vorsitzender Köhler: "Den Angeklagten wurde von Deutschland Gastrecht gewährt, das sie nicht gewürdigt haben. Sie müssen lernen, sich unserem Rechtssystem anzupassen." Durch ihre Vorgeschichten seien sie in ihrer Reife verzögert. Köhler: "Dass sie das selbst in Freiheit schaffen, ist völlig illusorisch."

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