Keine Demo im Umfeld des Bundespräsidenten: Trierer NPD verliert Prozess

Der Trierer NPD-Kreisverband hat einen Prozess um eine geplante Demonstration während des Besuchs des Bundespräsidenten in der Stadt verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschied, dass öffentliche Versammlungen im "Schutzraum" um den Bundespräsidenten untersagt werden können.

Im direkten Umfeld des Bundespräsidenten können öffentliche Versammlungen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Eine geplante Demonstration einer Partei dürfe deswegen an einen anderen Ort verlegt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 7 A 11077/15.OVG).

Geklagt hatte der Trierer Kreisverband der NPD, der 2014 eine Kundgebung an der Porta Nigra abhalten wollte, zu der gleichzeitig auch Bundespräsident Joachim Gauck gereist war. Dies wurde von der Stadt Trier untersagt. Die Klage der NPD wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Wie die Pressestelle des OVG am Freitag erklärte, bestätigte das Oberverwaltungsgericht nun diese Entscheidung.

Der Bundespräsident sei als Staatsoberhaupt "erheblich gefährdet", mit einem Anschlag sei also jederzeit zu rechnen, führte das OVG aus. Deswegen könne von der Versammlungsbehörde in Abstimmung mit den Polizeibehörden ein gewisser Sicherheitsbereich - der "erforderliche Schutzraum" - freigehalten werden. Das sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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