Keine Entschädigung für Bordellchef

Koblenz/Trier · Ein Bordell in Trier musste nach Stinkbombenattacken mehrere Tage schließen. Der Täter wurde per Facebook ermittelt, muss aber für den Schaden nicht aufkommen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Koblenz/Trier. Per Notar hatten Gast und Bordellbetreiber geklärt: Der Mann zahlt 12 000 Euro, weil er aus Unzufriedenheit über einen früheren Besuch zwei Mal in dem Trierer Rotlichtbetrieb Stinkbomben geworfen und damit das Geschäft für mehrere Tage verdorben hat. Denn das Bordell musste in dieser Zeit schließen. Zahlen muss er aber nicht, weil der Bordellbetreiber ihn mit Fotos der Überwachungskamera unter Druck gesetzt hat. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Mit Bekanntwerden der Person hätte das Bild laut Gericht aus dem Netz genommen werden müssen.
Der Gastronom lobte auf Facebook 500 Euro Belohnung aus - mit Fotos des Übeltäters aus der Überwachungskamera. Er bekam schnell den richtigen Tipp. Als er sich ankündigt und mit einer Sicherheitskraft bei dem Mann auf der Matte steht, ist dieser bei der Polizei. Tags darauf meldet er sich dann doch. Und nach einem Gespräch über seinen Anwalt gibt es einen notariellen Termin.
Der Stinkbombenwerfer unterzeichnet ein Schuldanerkenntnis, unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Die Gegenleistung: Das Foto vesrchwindet aus dem Internet. Und das ist der Punkt, mit dem der Mann nun am Oberlandesgericht erfolgreich die Vereinbarung ausgehebelt hat. Die Veröffentlichung hätte unabhängig vom Entgegenkommen des Klägers beendet werden müssen, der Bordellchef verstieß gegen das Kunsturhebergesetz, so das Oberlandesgericht. red