Statistik Bislang haben 45,7 Prozent der Einwohner von Trier und Trier-Saarburg eine Erstimpfung erhalten

Trier/Saarburg · Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg sind am  Montag drei weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden – alle aus dem Landkreis. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus Infizierten  steigt auf nunmehr 7184 (2744 in der Stadt Trier und 4440 im Landkreis Trier-Saarburg).

Keine Neuinfaktion in Trier am Montag
Foto: dpa/Gregor Fischer

Der Montagswert der Sieben-Tage-Inzidenz, also der  Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, liegt laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz für die Stadt Trier bei  9,9   und für den Landkreis Trier-Saarburg bei 11,4.

Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand Montag, 14 Uhr) 63 588 Erstimpfungen und 35 833 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams  beläuft sich auf 45,7 Prozent bei Erstimpfungen (118 935 Personen) und 24,7 Prozent bei Zweitimpfungen (64 266 Personen).

Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes unter https://impftermin.rlp.de

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt unverändert bei 214. Diese verteilen sich wie folgt: 155 im Landkreis und 59 in der Stadt Trier. Aktuell befindet sich kein Patient mehr wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:  VG Hermeskeil: 700;      VG Konz: 1032; VG Ruwer: 448; VG Saarburg-Kell: 1129;       VG Schweich: 644;  VG Trier-Land: 487.

Die Sieben-Tage-Inzidenz in den beiden Verbandsgemeinden Saarburg-Kell und Hermeskeil bleibt damit bei null.

Seit Sonntag wurde dem Gesundheitsamt ein weiterer Nachweis von Virus-Mutationen gemeldet.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät auch bei den aktuell niedrigen Zahlen unverändert, im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

(red)
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