Keine Tempo-30-Zonen mehr in Gewerbegebieten

In Gewerbegebieten gibt es grundsätzlich keine Tempo-30-Zonen mehr, und in Ortsdurchfahrten müssen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 40 Stundenkilometern aufgehoben werden. Entsprechende Änderungen der Beschilderung nahmen die Ordnungsämter vor.

Trier/Kordel/Föhren. (alf) Tempo-30-Zonen ordnen die Verkehrsbehörden insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte im Einvernehmen mit den Gemeinden an. In der Vergangenheit wurden aber auch häufig Industrie- und Gewerbegebiete mit diesem strikten Tempolimit versehen.

Zu Unrecht, sagt das Verkehrsrecht, weil die Gefahrenlage und die Notwendigkeit, die Straße zu überqueren, hier nicht mit der Situation in Wohnlagen zu vergleichen ist. Deshalb haben in den vergangenen Monaten vermehrt Ordnungsämter in der Region die Tempo-30-Schilder entfernen lassen. Jetzt gilt im Industriepark Region Trier bei Föhren und in anderen Gewerbegebieten durchgehend Tempo 50.

Aus dem Straßenraum weitgehend verschwunden sind mittlerweile die 40er-Schilder.

Obwohl es schon in einem Rundschreiben des Mainzer Verkehrsministeriums aus dem Jahr 2000 hieß, "Geschwindigkeitsbeschränkungen von 40 km/h in Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie innerörtlichen Gemeindestraßen mit Durchgangs- und Verbindungscharakter sind unzulässig, sie sind daher aufzuheben", gehörten die Schilder bis vor kurzem noch zum Ortsbild. So unter anderem auf der Bundesstraße 422 in Trier-Ehrang, Fahrtrichtung Kordel, und im Einfahrtsbereich von Trier-Ruwer (Ruwerer Straße) aus Richtung Trier-Nord. Dort gilt jetzt für die Autofahrer Tempo 50.

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