Justiz Keine Versicherungsbeiträge abgeführt: Bewährungsstrafe für Friseurmeister aus Trier

Trier · Corona hat die Friseurläden hart getroffen. Besonders die Lockdowns. Dass es trotzdem nicht in Ordnung ist, staatliche Hilfe falsch zu nutzen, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Triers.

Keine Versicherungsbeiträge abgeführt: Bewährungsstrafe für Friseurmeister aus Trier
Foto: dpa/Armin Weigel

März 2020. Die erste Corona-Welle breitet sich in Deutschland aus. Die Bundesregierung reagiert und führt strenge Regeln für Unternehmen ein. Friseure dürfen ab dem 22. März 2020 überhaupt nicht mehr öffnen. Eine Situation, die für viele überraschend kam und existenzgefährdend schien. Deshalb hat der Staat schnell reagiert und Hilfen wie Kurzarbeitergeld und andere Unterstützungsleistungen eingeführt.