Kirchliche Mitarbeiter wählen neue Vertretung

Trier/Schweich · Seit 1992 engagiert sich Johannes Klar (59) aus Schweich ehrenamtlich in einer Kommission, die sich für die Belange von Bistumsmitarbeitern wie Küstern oder Organisten einsetzt. Für die Urwahl am Dienstag, 24. September, kandidiert er zum sechsten Mal.

 Johannes Klar setzt sich für die Belange der kirchlichen Arbeitnehmer im Bistum Trier ein. Foto: privat

Johannes Klar setzt sich für die Belange der kirchlichen Arbeitnehmer im Bistum Trier ein. Foto: privat

Trier/Schweich. Johannes Klar ist Kirchenmusiker, Dekanatskantor, Chorleiter und einiges mehr - ein ehrenamtlicher Dauerbrenner. Bei allen bisherigen Wahlen für die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechtes (Koda, siehe Extra) wurde Klar als Vertreter bestätigt. Für die Wahl am 24. September kandidiert er erneut.
In der Kommission vertritt er die Mitarbeiter im Liturgischen Dienst wie zum Beispiel Küster, Chorleiter und Organisten. Derzeit ganz oben auf seiner Agenda steht die von ihm neu eingebrachte Dienstordnung: "Keinesfalls darf die Strukturreform zulasten der Schwächeren oder der kleineren Beschäftigungsverhältnisse gehen", betont Klar. Angesagt sei ein vertrauensvoller und wertschätzender Umgang zwischen kirchlichen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
"Da muss man sich hin und wieder auch schon mal unbeliebt machen", sagt Klar. Bislang seien aber noch immer einvernehmliche Lösungen zu den jeweiligen Themen gefunden worden.
Bisher kein Streikrecht


Für Irritationen sorgt zurzeit eine Initiative der Gewerkschaft Verdi, die das fehlende Streikrecht im kirchlichen Dienst kritisiert. Auf juristischem Wege versucht man es durchzusetzen.
Dazu sagt Johannes Klar: "Während bei Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern in der Regel das Gegeneinander dominiert, sind Koda-Beschlüsse immer das Ergebnis eines harmonischen Miteinanders. Weder die eine Seite, noch die andere Seite kann gemeinsam gefasste Beschlüsse eigenmächtig aufkündigen." ka
Extra

Die Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechtes (Koda) besteht im Bistum Trier aus sechs kirchlichen Arbeitgebern und sechs Arbeitnehmern. Sie legt Arbeitsbedingungen wie zum Beispiel Gehalt, Urlaub und Arbeitszeit fest. Für Dienstag, 24. September, sind 15 000 Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.koda-trier-mitarbeiterseite.de ka

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