Rechtsprechung Nach Klage von NPD-Politiker - Trierer Stadtratswahl bleibt gültig

Trier · Verwaltungsgericht Trier sieht keine Verstöße gegen Wahlordnung. NPD-Politiker muss Kosten tragen.

Klage abgelehnt, Kommunalwahl bleibt gültig
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Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage des NPD-Politikers Safet Babic abgewiesen, der die Stadtratswahl für Trier vom 26. Mai 2019 für ungültig erklären lassen wollte. Der war vor Gericht gezogen, nachdem sein Einspruch vom 24. Juni am 30. September 2019 von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) abgewiesen worden war. Die Verfahrenskosten muss Babic tragen. Der Streitwert wurde auf 5000 Euro festgelegt. Das hat das Gericht in einer 44-seitigen Urteilsbegründung mitgeteilt.