Klage der Linksfraktion: Stadtrat darf über Neuwahl entscheiden

Trier · Einen rechtlichen Anspruch auf einen Sitz im städtischen Sozialausschuss hat die Linksfraktion im Stadtrat nicht. Allerdings hat der Stadtrat juristisch die Möglichkeit, eine Nachwahl anzusetzen und so der Linken den Einzug in das Gremium doch noch zu ermöglichen.

Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts machte die Stadtverwaltung am Montag öffentlich. Die Linke wollte sich den Ausschusssitz per Klage erstreiten (TV vom 18. März). Ursprünglich hatte die Linksfraktion den Sitz bei der Ausschusswahl im April 2011 bereits gewonnen - anschließend aber ihren rechtsverbindlichen Verzicht erklärt. Wenig später wollte die Linke einen Nachrücker nominieren - was laut Verwaltungsgericht allerdings rechtlich nicht möglich ist. Nun kann der Stadtrat entscheiden, ob es Neuwahlen gibt. woc

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