Klage kommt Ende April

Die angekündigte gemeinsame Klage der Anlieger der Loebstraße gegen die Stadtverwaltung verzögert sich. Die Interessengemeinschaft will sich gegen die geplante Sanierung der Loebstraße gerichtlich wehren.

Trier. Die für ein Gutachten notwendigen Unterlagen aus dem städtischen Bauamt habe man erst Anfang März erhalten. Das erklärte Wolfgang Natus, Sprecher der zur Interessengemeinschaft zusammengeschlossenen Betriebe der durch das Industriegebiet Trier-Nord führenden Straße. Daher verzögere sich die Erarbeitung eines Gutachtens - und damit die Klage-Einreichung.

Die IG will sich gegen die vom Stadtrat bereits beschlossenen Sanierungspläne wehren: Die Fahrbahn der Loebstraße soll - wie von den Straßenbaurichtlinien vorgesehen - von rund 8,50 Metern auf 6,50 Meter verschmälert werden. Die Anlieger befürchten daraus Nachteile für den Lieferverkehr und den Verkehrsfluss.

Außerdem soll ein Radweg entstehen, der, von der Loebstraße durch einen Grünstreifen abgetrennt, auf der Moselseite das städtische Radwegenetz mit Ruwer und dem Ruwertalweg verbinden soll.

Durch den Straßenausbau fallen mehr als 100 Parkplätze weg, die die anliegenden Firmen derzeit nutzen. Mit dem Gutachten will die IG beweisen, dass der Radweg entlang der viel befahrenen Straße ein zu hohes Gefahrenpotenzial berge. Außerdem sollen Alternativen für den Radwegebau aufgezeigt werden, entweder durch ein Naturschutzgebiet an der Mosel oder entlang der parallel verlaufenden Metternichstraße. Der städtische Bauausschuss hatte trotz der Beschwerden der Anlieger beschlossen, die bisherigen Planungen weiter zu verfolgen (der TV berichtete mehrfach). "Unsere Klage wird voraussichtlich Ende April beim Verwaltungsgericht eingehen", erklärte IG-Sprecher Natus auf TV-Anfrage. "Dann wird das Gericht entscheiden, ob die Stadt ihre Planung gegen die Interessen der anliegenden Wirtschaftsbetriebe durchsetzen darf."

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