Klage wegen Geruchsbelästigung

Igel. (alf) Wegen Geruchsbelästigung aus einem offenen Abwassergraben streiten Bürger aus dem Igeler Baugebiet "Deibach" vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz mit der Verbandsgemeinde (VG) Trier-Land.

Über den Deibach wird aus einem Regenüberlaufbecken Oberflächenwasser in die Mosel geleitet, sobald die maximale Füllmenge erreicht ist. Ansonsten wird das Wasser dosiert abgelassen. Vor dem Trierer Verwaltungsgericht hatten die Hauseigentümer recht bekommen. Dagegen wehrt sich die VG jetzt in der Berufung vor der nächsthöheren Instanz. Ihrer Meinung nach wird die Abwasseranlage nach anerkannten Regeln der Technik betrieben. Sie sei von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord genehmigt und bezuschusst worden, teilt Trier-Lands Bürgermeister Wolfgang Reiland mit. Das OVG will das Urteil in den nächsten Tagen schriftlich zustellen.

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