Kleiner Waffenschein in der Region Trier so gefragt wie nie: Polizei sieht das kritisch

Trier · Immer mehr Menschen erwägen offenbar den Kauf einer Waffe. Die Zahl der Anträge auf den kleinen Waffenschein ist 2016 in der Stadt Trier um das Fünffache und im Kreis Trier-Saarburg fast um das Siebenfache gestiegen. Das Polizeipräsidium Trier warnt davor, privat aufzurüsten.

Trier. Der Heimweg in der Dunkelheit, das spätabends in der Tiefgarage geparkte Auto, die Menschenmassen an einem Tag wie Silvester - Situationen wie diese lösen in vielen Menschen Unruhe und Angst aus. Ihre Befürchtung: Hier droht mir Gefahr. Ereignisse wie die Kölner Silvesternacht - Hunderte Frauen wurden von Männergruppen bedrängt und angegriffen - verstärken die Befürchtung, im öffentlichen Raum nicht sicher zu sein. Wie kann ich mich dann wehren?Keine scharfen Waffen


Die Antwort: Ich kaufe mir eine Waffe. Die Zahl der Menschen, die sich intensiv mit diesem Gedanken beschäftigen, ist in der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg enorm gestiegen. Zwar ist der sogenannte große Waffenschein in Deutschland für Privatpersonen quasi unerreichbar, denn der Wunsch nach Sicherheit ist aus Sicht des Gesetzgebers keine zwingende Notwendigkeit, eine scharfe Schusswaffe zu tragen. Doch der kleine Waffenschein erlaubt das Tragen von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit.
Die Zahl der Anträge auf Ausstellung dieses Scheins stieg in Trier von 29 im Jahr 2015 auf bisher 150 in 2016. Das ergab eine Anfrage von Wolfgang Schmitt (Die Linke) im Dezernatsausschuss III. Im Kreis Trier-Saarburg ist die Steigerung noch gravierender. "2015 gab es 27 Anträge, 2016 waren es bis jetzt 183", erläutert Thomas Müller, Sprecher der Kreisverwaltung, auf Anfrage des TV.
Schreckschusswaffen verschießen Gas- oder Signalmunition. Sie müssen das Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen. Diese Nachbildungen scharfer Schusswaffen sehen den Originalen sehr ähnlich, ein Waffenlaie wird die Unterschiede nicht sofort erkennen. Schreckschusswaffen können schwere und sogar tödliche Verletzungen verursachen, wenn sie aus nächster Nähe auf einen Menschen abgefeuert werden.
Die Stadt und der Kreis als zuständige Kontrollbehörden müssen überprüfen, ob der Antragsteller die "persönliche Eignung und Zuverlässigkeit" besitzt, eine Waffe zu führen. So sieht es das Waffengesetz vor. Doch der Interessent muss dafür lediglich volljährig und allgemein gesund sein, außerdem darf er keine Vorstrafen haben. Er muss nicht erklären und begründen, warum er seiner Ansicht nach eine Waffe braucht und was er damit machen will.Verkauf im Internet


Seit der Kölner Silvesternacht ist auch die Nachfrage nach Reizgassprühern, Pfefferspray und Elektroschockern rasant gestiegen (der TV berichtete). Die Ermittlung genauer Verkaufszahlen ist kaum möglich, der Großteil läuft über das Internet ab. Wer Schocker oder Sprüher kaufen und mit sich tragen will, braucht dafür keinen Waffenschein. Elektrogeräte sind ab 18 Jahren erhältlich, Sprüher bereits ab 14. Sprüher mit CS-Reizgas müssen ebenfalls das Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen.
Fläschchen mit Pfefferspray dagegen gelten als Tierabwehrmittel und werden deshalb vom Waffengesetz nicht erfasst. Es gibt keine Altersbeschränkung für Kauf und Besitz und auch kein Prüfsiegel. CS-Gas und Pfefferspray brennen enorm in den Augen und auf der Haut, der Besprühte verliert die Orientierung und hat starke Schmerzen.
Aber Achtung: Auf öffentlichen Veranstaltungen - Fußballspiele, Rockkonzerte, Volksfeste - sind Schreckschusswaffen, Elektroschocker und Sprühgeräte generell verboten, auch wenn der Träger einen kleinen Waffenschein hat.
Wer beim Gedanken an Bewaffnung eher an Messer oder Knüppel denkt, findet im Waffengesetz eine imposante Verbotsliste. Messer mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern, Dolche, Säbel, Schwerter, Morgensterne - in all diesen Fällen ist der Besitz erlaubt, das Tragen in der Öffentlichkeit aber nicht.
Die Polizei warnt ausdrücklich davor, sich privat zu bewaffnen. "Der Einsatz von Waffen erfordert eine Handhabungssicherheit, an der es oft fehlt", sagt Uwe Konz, Sprecher des Polizeipräsidiums Trier (siehe Extra).
Meinung

Laut werden, nach Hilfe rufen
Wer in Not gerät, bedrängt oder angegriffen wird, der will sich wehren können. Ein verständlicher Wunsch. Doch der Kauf einer Schreckschusswaffe oder eines Elektroschockers wird ihn nicht erfüllen. Die Fähigkeit, sich effektiv zu verteidigen, ist eine Frage langen und intensiven Trainings und hoher Disziplin. Eine Waffe, die der Träger nicht beherrscht, wird ihm nicht helfen. Im Schockmoment eines Angriffs oder Überfalls ist keine Zeit, in der nach dem Pfefferspray und dem Schockgerät zu fummeln, es einsatzfähig zu machen und auf den Angreifer zu richten. Wer massive körperliche Angriffe überstehen und abwehren will, muss viel Zeit und Energie in Training investieren und hat dann immer noch keine Erfolgsgarantie. Deshalb ist der Rat der Polizei die beste Idee in einer solchen Situation. Laut werden, nach Hilfe rufen, den Notruf wählen. Nur eines geht gar nicht - wegsehen und einfach weitergehen. j.pistorius@volksfreund.deExtra

Uwe Konz ist Pressesprecher des Polizeipräsidiums Trier. Er beantwortet Fragen des TV. Sind Elektroschocker und Schreckschusspistolen Mittel, die eine Privatperson zu ihrer Sicherheit einsetzen sollte? Konz: Die Polizei sieht eine Bewaffnung jedweder Art sehr kritisch. Der Einsatz von Waffen aller Art erfordert eine Handhabungssicherheit, an der es oft fehlt. Besitzer solcher Waffen könnten sich in trügerischer Sicherheit wähnen und erforderliche Vorsicht vernachlässigen. Wo liegt die Gefahr? Konz: Um beispielsweise einen Elektroschocker zielführend einsetzen zu können, bedarf es einer engen Nähe zum Aggressor. Wir empfehlen jedoch gerade, Abstand zu diesem herzustellen. Gleiches gilt für Reizgas oder Pfefferspray. Wenn der Wind ungünstig steht, leistet das Opfer möglicherweise dem Täter statt sich selbst Hilfe. Sehen Sie die Gefahr, dass ein Träger einer Gaspistole oder eines Elektroschockers überreagieren könnte und eine Bedrohung sieht, wo gar keine ist? Konz: Dieser Einwand ist nicht von der Hand zu weisen. Kann ich als Waffenträger die Gefahrensituation richtig einschätzen und dann den Waffeneinsatz auch noch rechtlich sauber einordnen? Eine weitere Gefahrensituation könnte sich einstellen, wenn ich in eine Polizeikontrolle gerate. Gaspistolen sehen scharfen Pistolen oft zum Verwechseln ähnlich, so dass eine klare Einschätzung auf den ersten Blick auch für den Fachmann schwerfällt. Was rät die Polizei? Konz: Helfen Sie, ohne sich selbst oder andere in Gefahr zu bringen. Rufen Sie den Notruf 110. Fordern Sie andere zur Mithilfe auf. Stellen Sie Öffentlichkeit her. Schaffen Sie Distanz zum Täter, Flucht ist keine Feigheit. Gehen Sie gemeinsam mit anderen nach Hause. jp

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