Knöllchen kassiert, Dienst quittiert - Warum sich ein Trierer nicht mehr als ehrenamtlicher Betreuer engagiert

Trier · Ein Trierer hat mehrere Senioren zu Ärzten in der Innenstadt gefahren. Lagen deren Praxen in der Fußgängerzone, riskierte er ein Bußgeld. Nachdem der Mann etliche Knöllchen kassiert hatte, wandte er sich an die Stadt. Dort verweist man auf Regeln zum Schutz von Fußgängern, Ausnahmen müssten "absolut restriktiv" gehandhabt werden.

 Wer wie hier auf dem Domfreihof sein Auto in der Trierer Fußgängerzone abstellt, riskiert ein Bußgeld. TV-Foto: Marcus Stölb

Wer wie hier auf dem Domfreihof sein Auto in der Trierer Fußgängerzone abstellt, riskiert ein Bußgeld. TV-Foto: Marcus Stölb

Foto: Marcus Stölb

Ewald Singer hat Glück, er ist körperlich und geistig fit. Am Abend steht die nächste Einheit Tai Chi auf dem Programm, in wenigen Tagen geht es wieder auf Reisen. Der 77-Jährige ist wohlauf, doch ist er auch jemand, der aktiv bleiben möchte. Deshalb hilft er anderen. Bis vor kurzem unterstützte Singer "ältere Leutchen", wie er es ausdrückt. Als ehrenamtlicher Betreuer unterstützte er Senioren bei Behördengängen oder fuhr betagte Menschen frühmorgens vom Altenheim zum Arzt.

Singer heißt eigentlich anders. Sein richtiger Namen soll nicht in der Zeitung stehen, bittet er. Weil das ansonsten so rüberkommen könne, als wolle er Anerkennung einheimsen. "Das wäre mir unangenehm und darum geht es mir auch nicht", betont der Rentner. Ihn treibt etwas anderes um: "Dass mir bei der Stadt niemand helfen konnte oder wollte". Hilfe hatte er sich erhofft bei einer Frage, mit der er als ehrenamtlicher Betreuer immer wieder konfrontiert wurde: Was tun, wenn ältere Patienten zu einem Facharzt müssen, dessen Praxis in der Fußgängerzone liegt?

An der Fußgängerzone führte für Singer oft kein Weg vorbei, denn für seine Senioren waren selbst kleinere Entfernungen beschwerlich. Also fuhr er bis vor die Praxis und begleitete sie bisweilen auch hinein. Währenddessen stand sein Fahrzeug, wo es nicht hätte stehen dürfen. Drei bis fünf Minuten habe das gedauert, länger nicht. Dann sei er wieder aus der Fußgängerzone gefahren. Weil Singer wusste, dass um 11 Uhr die Sperrzeit eintritt, vereinbarte er die Arzttermine immer für den frühen Morgen. Während die Senioren in der Praxis saßen, parkte ihr Fahrer außerhalb der Fußgängerzone und kam erst wieder, wenn er die alten Menschen abholen konnte. "Aber ich war immer vor 11 wieder raus", versichert er. Anfangs habe es keine Probleme gegeben, berichtet Singer, doch dann hätten sich die Knöllchen gehäuft. Er habe auch alle bezahlt, betont er.

Doch dass er sein ehrenamtliches Engagement regelmäßig mit Bußgeldern bezahlen sollte, wollte Singer nicht hinnehmen. Also wandte er sich an die Stadt: "Ich war sogar im Vorzimmer des Oberbürgermeisters, aber nirgends kam ich weiter."

Er reagierte, dachte anfangs, er könne fortan Mediziner mit verkehrstechnisch ungünstig gelegenen Praxen meiden. "Aber viele Fachärzte gibt es nur in Trier" - und nicht wenige von ihnen haben ihre Praxis in der Fußgängerzone.

"Wo ein Wille ist, da findet sich ein Weg", hoffte Singer. Einen speziellen Parkausweis hatte er sich gewünscht, eine Karte, die verhindert hätte, dass er weitere Knöllchen riskiert. Doch nach zahlreichen Behördenbesuchen gewann er den Eindruck, dass man nicht wirklich gewillt war, mit ihm nach einer Lösung für sein Dilemma zu suchen. Daraufhin zog Singer Konsequenzen: "Ich habe meine Vollmacht beim Amtsgericht zurückgegeben und meine Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer beendet." Wie die "älteren Leutchen" nun zu ihren Ärzten kommen, diese Frage beschäftigt ihn natürlich nach wie vor. Aber darüber müssten sich nun andere den Kopf zerbrechen, sagt Singer.

Meinung

Kein Wille, kein Weg!

Von Marcus Stölb

Die Fußgängerzone trägt nicht ohne Grund ihre Bezeichnung: Hier hat Vorfahrt, wer per pedes unterwegs ist. Deshalb ist es richtig, dass Stadt und Polizei kontrollieren und Verstöße ahnden. Bisweilen wünschte man sich, sie würden dies noch konsequenter tun, etwa in der Jesuitenstraße oder auf dem Domfreihof. Solcherart Feststellungen helfen im konkreten Fall jedoch nicht weiter. Sicher, die Frage "Wo fängt man an, wo hört man auf?" ist oft schwer zu beantworten, will man die Ausnahme nicht zur Regel und letztere nicht zur Makulatur machen. Und jede Ausnahme könnte wieder neue Begehrlichkeiten wecken.

Dennoch wäre es alle Mühe wert gewesen, gemeinsam nach Wegen und Möglichkeiten zu suchen, dem Rentner das Ausüben seines ehrenamtlichen Fahrdienstes weiterhin zu ermöglichen.

trier@volksfreund.de

Taxifahrten sind kein Lieferverkehr

Wer wann und unter welchen Voraussetzungen in die Fußgängerzone fahren darf

Trier. Montags bis freitags zwischen 11 und 19 Uhr sowie samstags ab 11 Uhr bis sonntags, 24 Uhr, darf die Fußgängerzone nicht befahren werden. Außerhalb dieser Zeiten ist nur der Lieferverkehr erlaubt, Parken ist auch dann verboten.

Für Schwerbehinderte, die im Besitz eines gültigen blauen Parksonderausweises sind, gilt: Diese Menschen, deren Ausweis zum Beispiel das Merkmal aG oder Bl hat, dürfen während der Lieferzeiten die Zonen befahren und dort parken, wenn der fließende und der liefernde Verkehr nicht behindert wird. "Taxifahrten zählen grundsätzlich nicht zum Lieferverkehr", stellt die Stadt klar.

Für Besuche von Arztpraxen gilt: Geparkt werden muss grundsätzlich außerhalb der Fußgängerzonen. Ausnahmeregelungen würden "zum Schutz der Fußgänger in den Fußgängerzonen restriktiv gehandhabt", so das Rathaus. Sollte es in Einzelfällen Schwerbehinderten mit dem Merkmal G oder Patienten aus anderen gesundheitlichen Gründen unmöglich sein, die Arztpraxis zu Fuß zu erreichen, dürften diese während der Lieferzeiten mit dem Fahrzeug vor der Praxis abgesetzt und abgeholt werden, erläutert die Stadt. Ein Parken während der Behandlungszeit sei nicht erlaubt.

Während der Sperrzeiten sind Ausnahmen nur in "Härtefällen" möglich. Ist die Behandlung absehbar nur während dieser Zeiten möglich, muss beim Straßenverkehrsamt in der Thyrsusstraße eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Das geht auch per E-Mail an die Adresse strassenverkehrsamt@trier.de . In "eiligen, unvorhersehbaren Fällen" sollte man beim Straßenverkehrsamt (Telefon 0651/718-2364) oder bei der Leitstelle der Verkehrsüberwachung (0651/718 3232) eine Ausnahmeregelung erfragen, empfiehlt die Stadt und versichert, dass diese "in berechtigten Fällen in der Regel erteilt" werde. Nach der Behandlung sei aber eine ärztliche Bescheinigung der Praxis nachzureichen.

Taxi-Unternehmer Karl-Heinz Schorr und seine Mitarbeiter machen von den Möglichkeiten Gebrauch. "Mit der Stadt funktioniert das einwandfrei", lobt er, "aber dann kann es uns passieren, dass wir von der Polizei angehalten werden". Während das Ordnungsamt den ruhenden Verkehr überwacht, kontrolliert die Polizei den fließenden. Oft zeigten sich die Polizisten kulant, doch habe er schon häufiger ein Bußgeld berappen müssen. "Dabei machen wir das nicht aus Spaß. In der Fußgängerzone zu fahren ist kein Vergnügen." mst

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