Körperverletzung: 40-Jähriger muss in die Psychiatrie

Trier · Die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am Dienstag angeordnet, dass ein 40-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Der Angeklagte soll an einer organischen Persönlichkeitsstörung leiden.

Er lebte zuletzt mit seiner Mutter zusammen in einer Wohnung in Trier. Als die Frau ihn in der Nacht des 25. Januar gebeten habe, leise zu sein, habe er sie laut Staatsanwaltschaft derart geschlagen, dass sie erhebliche Verletzungen im Kopfbereich erlitt. Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann sehr betrunken und seitdem in einer Einrichtung untergebracht. red

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