Kolumne Straßenkampf Radler von Autofahrer umgenietet? Dann muss der Lappen weg – für immer!

Meinung | Trier · Die Polizei vermutet, dass ein Autofahrer absichtlich einen Radfahrer umge­fahren hat. Es waren viele Zeugen vor Ort. Was muss geschehen, wenn der Verdacht zutrifft? Darum geht es in der Kolumne diese Woche.

  
  
  
  
 Zwischen Auto, Rad und Fußweg: Christian Kremer erzählt in der Kolumne „Straßenkampf“ Alltagsepisoden aus dem Straßenverkehr und nimmt die Perspektiven unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer ein.

Zwischen Auto, Rad und Fußweg: Christian Kremer erzählt in der Kolumne „Straßenkampf“ Alltagsepisoden aus dem Straßenverkehr und nimmt die Perspektiven unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer ein.

Foto: Roland Morgen

Hitze macht aggressiv. Ja. Aber das? Am Montag kommt es in Trier-Nord offensichtlich zu einem echten Straßenkampf – mit ungleichen Gegnern. Es ist 12.30 Uhr mittags. Ein Radfahrer fährt von der Paulinstraße über die Einmündung des Wasserwegs weiter Richtung Verteilerkreis. Dann – so fasst die Polizei die bisherigen Ermittlungsergebnisse zusammen – erfasst ein Geländewagen den 24-Jährigen. Der Radler bleibt einige Meter weiter verletzt am Boden liegen. Passanten helfen ihm. Der 33-Jährige, der ihn mit dem Wagen gerammt hat, entfernt sich zunächst, kehrt aber später zurück und gibt sich zu erkennen. Die Polizei vermutet, dass der Autofahrer den Radler vorsätzlich gerammt hat. Das mögliche Motiv: ein Streit zwischen den beiden an der Ampel. Die Ermittlungen gegen den 33-Jährigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr laufen. Seinen Führerschein musste er schon vor Ort abgeben. Vorerst bekommt er ihn wohl auch nicht zurück. Die Staatsanwaltschaft hat zumindest eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis beantragt.