Kombi-Anlage muss genehmigt werden

Sefferweich. (red) Vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig stritten sich der Eifelkreis Bitburg-Prüm und die Temme AG um die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit einer kombinierten Photovoltaik-/Windenergie-Anlage im Außenbereich von Sefferweich.

Die Temme AG möchte den Nutzen der Hybridanlage als autarke Hilfsquelle für die Deckung des Eigenstrombedarfs einer Groß-Windenergie-Anlage erforschen. Im Revisionsverfahren war die Rechtsfrage zu klären, ob für die Hybridanlage, die für sich allein im Außenbereich nicht privilegiert ist, die Privilegierung der Groß-Windenergie-Anlage gilt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass sich die erleichterte Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich auch auf die erwähnten Solaranlagen erstrecken kann.

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