Kontroverse in Schweich: Gehört ein Bestattungsinstitut in die Innenstadt?

Schweich · Die geplante Ansiedlung eines Bestattungsinstituts in einem Mehrfamilienhaus in der Schweicher Innenstadt beschäftigt die Justiz. Der Kaufvertrag ist seit Monaten unterschrieben, doch der Umzug in einen ehemaligen Schreibwarenladen wird zur Hängepartie. Die Besitzer einer Wohnung stimmen dem Verkauf nicht zu.

Seit einigen Tagen betreibt Ottmar Hector einen Schreibwaren- und Feinkostladen im Schweicher Ermesgraben. In der Geschäftsmeile des großen Baugebiets hat er die Parkplätze gleich vor der Tür. In seiner Branche, sagt Hector, sei die schnelle Erreichbarkeit für die Kunden wichtig. Deshalb habe er sein Ladenlokal im Zentrum - ebenfalls ein Schreibwarengeschäft - samt Nebenräumen verkauft und sei in den Ermesgraben gezogen.

Die Vorgeschichte: Die ersten Tage laufen gut, dennoch ist der Kaufmann sauer. Der Verkauf seiner Erdgeschoss-Immobilie in der Brückenstraße, mitten in Schweich, ist bis heute nicht über die Bühne. Und das, obwohl der Vertrag im November letzten Jahres unterschrieben wurde. Käufer ist das Ehepaar Carmen und Otmar Kirsten. Es möchte eine Filiale seines Bestattungsunternehmens in der Brückenstraße Nummer 77 eröffnen. Und genau das ist der Knackpunkt: Ein Mitglied der dortigen Hauseigentümergemeinschaft, ein Brüderpaar, das die Wohnung über dem Ladenlokal besitzt, verweigert Hector die Zustimmung zum Verkauf an die Kirstens. Gemäß einer Erklärung aus dem Jahr 1994 müssen die übrigen Miteigentümer einwilligen, wenn eine Wohnung veräußert wird.

Die Neinsager: Das Veto kommt von Ralf und Frank Sachsenweger. Sie befürchten eine Wertminderung ihrer Wohnung, falls ein Bestattungsinstitut einzieht. Außerdem mache es keinen guten Eindruck, wenn in einer belebten Geschäftsstraße Leichenwagen hielten und Särge rein- und raustransportiert würden. Unmittelbar gegenüber gebe es eine Straußwirtschaft mit Außenbewirtung. Günther Sachsenweger, der in der Wohnung seiner Söhne lebt und im Keller des Hauses eine Druckerei betreibt, sagt: "Wir hätten nichts einzuwenden gegen ein Verabschiedungscafé oder eine Trauerhalle, aber eine Kühlanlage geht gar nicht." Die Aufbewahrung von Leichen in einem Wohngebiet müsse nicht sein. Schließlich gebe es ja dafür die Friedhofshalle in Schweich.

Die Käufer: Das Ehepaar Kirsten, das in Schweich bisher mit einem kleinen Büro für Trauergespräche in der Richtstraße vertreten ist, zerstreut die Bedenken. Es käme allenfalls fünfmal im Jahr vor, dass die Kühlzelle benötigt werde. Beispielsweise dann, wenn eine Verabschiedung in Schweich gewünscht sei und der Leichnam anschließend in die Heimat des Verstorbenen überführt werde. "Es ist die absolute Ausnahme, aber wir müssen es den Kunden anbieten", sagt Carmen Kirsten. Fast 90 Prozent aller Bestattungen seien heute Urnenbestattungen. In der Friedhofshalle gebe es zwei Kühlzellen. Diese würden überwiegend von ihrem Institut und einem anderen Schweicher Bestatter genutzt, sagt Kirsten.

Die Konzeption: Die Familie Kirsten versteht die Aufregung um ihr Vorhaben nicht. In Trier gebe es mehrere Institute in Wohngebieten, etwa in Paulin- und Saarstraße. Und selbstverständlich verfügten alle über Kühlzellen. Gegenüber den Flächen mancher Kollegen seien die 130 Quadratmeter, die in Schweich geplant seien, wenig (räumliche Aufteilung siehe Planskizze). "Es wird keine schwarzen Vorhänge geben", sagt Carmen Kirsten, "alles bleibt sachlich und dezent". Auch sei in der Brückenstraße kein Sargverkauf und kein Lager geplant, sondern nur einen Ausstellungsraum für Särge und Urnen.

Der Prozess: Ob und wann das Ehepaar Kirsten in die Brückenstraße zieht, steht noch in den Sternen. Einen Etappenerfolg haben die Unternehmer aber bereits erzielt: Vorbesitzer Ottmar Hector klagt die Einverständniserklärung der Sachsenweger-Brüder für den Verkauf ein und hat kürzlich vom Amtsgericht Trier Recht bekommen. Frank und Ralf Sachsenweger haben dieser Entscheidung widersprochen; nun wird sich das Landgericht Koblenz mit der Angelegenheit befassen. Die Verhandlung ist noch nicht terminiert.

Die Nachbarn: Von großer Empörung, wie sie beispielsweise bei der geplanten Ansiedlung eines Krematoriums im Gewerbegebiet Issel geherrscht hatte (siehe Extra), ist derzeit in Schweich wenig zu spüren. Eine Nachbarin, die namentlich nicht genannt werden möchte, hat keine Vorbehalte gegen das Institut. "Der Tod gehört doch zum Leben", sagt sie. Dennoch fragt sie sich: "Warum beziehen die Kirstens kein Haus, in dem sie weniger Ärger haben".
Michael Heinz, Vorsitzender des Gewerbeverbands Schweich, ist froh über die Entwicklung: "Ich kann beide Seiten verstehen. Aber ich habe Vertrauen in die Familie Kirsten. Sie wird das seriös und ordentlich machen, das tut dem Haus und dem Straßenbild gut und ist allemal besser als ein Leerstand."

Die Behörden: Die Kreisverwaltung hat im Februar die "Nutzungsänderung einer Papeterie zu einem Bestattungshaus" genehmigt. Der Bauausschuss der Stadt Schweich hatte den Antrag auf Nutzungsänderung im Januar zunächst abgelehnt, dann aber im Februar mehrheitlich zugestimmt. Der Sinneswandel kam, nachdem der Kreis den Schweicher Kommunalpolitikern ein Urteil aus Würzburg übersandte. Der Verwaltungsgerichtshof hatte 2014 in einem ähnlichen Fall die Beschwerde einer Anwohnerin zurückgewiesen (Aktenzeichen 9 CS 13.1808)

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