KORREKTUR

Drei Monate, nicht drei Jahre ist der Richter im Prozess um den Drogenhändler von der Mosel im Urteil unter der Forderung der Staatsanwältin geblieben. Der Dealer wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt.

Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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