Urteil Kostka-Stiftung: Trierer Vermögensberater wegen Betrugs angeklagt

Trier. · Seit vielen Jahren hilft sie Kindern in Not: Ingrid Kostka (86), Gründerin der Ernst & Ingrid Kostka Stiftung in Trier, soll einem Betrüger zum Opfer gefallen sein. Ein Tatverdächtiger ist angeklagt – er war nach Darstellung der Ermittler ein enger Freund.


2003 gründete Ingrid Kostka die nach ihr und ihrem Mann Ernst benannte Stiftung. Der Wunsch des kinderlosen Ehepaares war es, Kindern in Not schnell und effizient zu helfen. Projekte und Aktionen für sozial schwache, hilfsbedürftige und kranke Kinder in der Region Trier prägten fortan die Arbeit der Ernst & Ingrid Kostka Stiftung.
Doch die Frau, die seit Jahren so viel Gutes tut, musste offenbar einen schweren Schlag verkraften. Ingrid Kostka wurde laut einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Trier bereits im Jahr 2013 Opfer eines Mannes, der sie um mehr als 360?000 Euro betrogen haben soll.


Gabriele Grün, Mitglied im Vorstand der Stiftung, bestätigt diese Information des Trierischen Volksfreunds. "Es ist wahr, es gibt diesen Fall", sagt Grün. "Er wird bald vor Gericht verhandelt." Sie bittet um Verständnis, dass Ingrid Kostka für eine direkte Stellungnahme nicht zur Verfügung stehe und verweist auf den Rechtsanwalt Thomas Rosenbaum, der auch dem Vorstand der Stiftung angehört, ebenso wie Dr. Gerd Lenninger, der Leitende Oberarzt Geburtshilfe im Trierer Mutterhaus. "Wir sind in dem bevorstehenden Prozess alle als Zeugen geladen und werden uns deshalb zurzeit nicht öffentlich äußern", sagt Rechstanwalt Rosenbaum auf Anfrage des TV.

Der Prozess wird am Montag, 31. Juli, um 9 Uhr vor dem Landgericht Trier unter dem Vorsitz von Richter Armin Hardt beginnen. Auf der Anklagebank wird ein 51 Jahre alter Vermögensberater sitzen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen Januar und Oktober 2013 in zwölf Fällen insgesamt rund 365?000 Euro von Ingrid Kostka erbeutet zu haben.

Laut Darstellung der Staatsanwaltschaft waren Ingrid Kostka und der Tatverdächtige "sehr gut befreundet", sie habe ihm ihre gesamte private Vermögensverwaltung anvertraut. Außerdem sei der Angeklagte von 2005 bis 2013 Mitglied im Vorstand der Ernst & Ingrid Kostka Stiftung gewesen. "Im blinden Vertrauen" habe die Stiftungsgründerin alles unterschrieben, was ihr vorgelegt wurde - so die Erläuterung der Ermittler. Der Angeklagte habe diese Situation ausgenutzt, "um sich eine Einnahmequelle von einiger Dauer und Umfang zu erschaffen".

Der Fall aus dem Jahr 2013 hat die Arbeit der Stiftung offenbar nicht eingeschränkt. Unter dem Motto "Helfen vor der Haustür" zog Ingrid Kostka mit ihrer Stiftung im September 2015 in neue Geschäftsräume in Heiligkreuz. Die Aktivitäten waren so zahlreich wie immer: Sport und Bewegungsprogramme für jugendliche unbegleitete Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit dem FSV Trier-Tarforst, der Levana-Schule in Schweich, der Kita Heiligkreuz, dem Don-Bosco-Haus in Trier-West und zahlreiche Einzelfallhilfen standen an und liefen mit Erfolg.

Bisher sind zwei Prozesstage geplant. Dem ersten Termin am 31. Juli soll ein Zweiter am 8. August folgen.

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