Kreis bremst Windkraftpläne der Verbandsgemeinde Schweich aus

Schweich/Trier · Antrag der Verbandsgemeinde Schweich nicht genehmigt. Juwi beantragt fünf Windräder oberhalb von Riol.

 Wo in der VG Schweich Windkraftanlagen (unser Foto zeigt ein Windrad in Kahlenborn bei Neuwied) gebaut werden dürfen, ist noch ungeklärt. TV-Foto: Archiv

Wo in der VG Schweich Windkraftanlagen (unser Foto zeigt ein Windrad in Kahlenborn bei Neuwied) gebaut werden dürfen, ist noch ungeklärt. TV-Foto: Archiv

Schweich/Trier Die Kreisverwaltung hat den Antrag der Verbandsgemeinde (VG) Schweich auf Genehmigung des Flächennutzungsplans Windkraft abgelehnt (der TV berichtete am 2. Februar). Damit hat gleich die erste VG, die nach dem Ausschlussverfahren mögliche Potenzialflächen für Windräder ermittelt hat, bei der Genehmigungsbehörde Schiffbruch erlitten und muss nun umplanen. Die anderen sechs Verbandsgemeinden im Kreis befinden sich noch im Verfahren (siehe Info).

Auch die VG Schweich musste den Weg der Zielabweichung gehen. Denn der alte, aber noch gültige regionale Raumordnungsplan hatte keine Windkraftflächen dort vorgesehen, wo die Verbandsgemeinde sie nun favorisiert. Die VG Schweich, das sagt Stephan Schmitz-Wenzel, Geschäftsbereichsleiter Bauen und Umwelt beim Kreis, wurde von der Entwicklung überholt. In der Tat ist es so, dass in dem mehrere Jahre dauernden Verfahren, in dem es zwei Offenlegungen und mehr als 1000 Widersprüche gegeben hat, die raumordnerischen Kriterien geändert wurden. Maßgeblich ist jetzt das "neue" Landesentwicklungsprogramm (LEP IV), das sich in der Teilfortschreibung befindet.

Insbesondere im Landschafts- und Artenschutz sind die Hürden größer geworden. Das hat die VG Schweich in den Potenzialflächen 2 (Trittenheim) und 3 (Mehring/Pölich, siehe Grafik) zu spüren bekommen. Westlich von Trittenheim führten große Laubbaumbestände, die mehr als 100 Jahre alt sind, dazu, dass einer Zielabweichung teilweise nicht entsprochen wurde. Die in der Grafik rot gestrichelten Linien sagen aus, dass dort kein räumlicher Verbund zustande kommt. Das heißt: Hier bleibt nicht mehr genug Raum übrig, um mindestens drei Windräder hinzustellen. Einzelanlagen soll es ja nicht geben, um einer "Verspargelung" der Landschaft vorzubeugen.
Zuständig für die Prüfung auf Zielabweichung ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. In der Fläche 3, sie liegt östlich von Mehring und Pölich, gibt es Restriktionen durch die Moseltalschutzverordnung. Dass dieses Territorium schutzwürdig sei, habe man der VG Schweich schon im Sommer 2015 kommuniziert, sagt Landesplaner Joachim Maierhofer.

Laut Kreisverwaltung liegen für die Bereiche 2 und 3 derzeit keine Genehmigungsanträge für Windkraftanlagen (WKA) vor. Schon während des Verfahrens hatte die VG Schweich die zunächst ins Auge gefassten Standorte Longuich und Klüsserath (Bereiche 1 und 5, nicht auf der Karte) von sich aus verworfen, weil sie keine Aussicht auf Realisierung hatten. Damit ist nur der Bereich 4 (Riol/Mehring) übrig geblieben. Das ist ausgerechnet jener Bereich auf den Moselbergen, den Bürgerinitiativen aus Riol, Fell und Mehring als besonders sensibel und schützenswert erachten (der TV berichtete mehrfach). Unter anderem wird argumentiert, dass es hier seltene Vogelarten gibt und die 200 Meter hohen Anlagen weithin einsehbar sind und daher das Landschaftsbild beeinträchtigen.

Die Investorengruppe Juwi/Stadtwerke Trier wollte ursprünglich oberhalb von Riol und Mehring neun Windräder bauen, davon fünf in der Gemarkung Riol und vier in der Gemarkung Mehring. Aktuell sind laut Kreisverwaltung fünf Anträge gestellt: vier in Riol und einer in Mehring. In Mehring drehen sich bereits 16 Windräder in der Nähe der A 1; dies sind bisher die einzigen in der VG Schweich. Schmitz-Wenzel geht davon aus, dass der Bereich 4 "für Anlagen in Betracht kommt", es fehlten aber noch artenschutzrechtliche Aussagen. Grundlage einer Bewertung seien hier unter anderem Beeinträchtigungsanalysen gewesen. Durch die Autobahn und die bestehenden Windräder gilt dieser Bereich als vorbelastet. Im Übrigen muss jeder Windrad-Standort noch einer Einzeluntersuchung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterzogen werden. Unter anderem wird die Umweltverträglichkeit geprüft; die Öffentlichkeit wird wie beim Flächennutzungsplan beteiligt.

Die VG Schweich will den ablehnenden Zielabweichungsbescheid von ihrem juristischen Beistand Paul Henseler (Trier) prüfen lassen dann die weitere Vorgehensweise festlegen. Das teilt Büroleiter Wolfgang Deutsch auf TV-Anfrage mit. Ob Windräder wegfallen, wisse man nicht. Schließlich lege der Flächennutzungsplan nur potenzielle Flächen fest und keine Windkraftstandorte. Erwin Britz vom Verein Feller Gegenwind wünscht sich nach dem Dämpfer für die VG Schweich ein Umdenken: "Nicht nur der Profit sollte im Vordergrund stehen, sondern die Auswirkungen der Windräder auf die Region."KommentarMeinung

Eher chaotisch
Das passt zur chaotischen Windkraftplanung im Land Vermutlich wird die Ablehnung des Windkraftplans der VG Schweich kein Einzelfall im Kreis bleiben. Wenn die VG Konz dabei bleibt, dass Windräder nur mindestens 800 Meter von Siedlungsgebieten entfernt sein müssen, wird auch sie beim Flächennutzungsplan eine Bauchlandung erleben. Denn das Land gibt im neuen LEP IV einen Mindestabstand von 1000 Meter vor. Die Kommunen sind nicht zu beneiden. Sie müssen lenkend eingreifen, sonst droht der Windmühlen-Wildwuchs. Die wenigen Flächen, die überhaupt infrage kommen, werden nun durch Auflagen beschnitten, die bei der Eröffnung der Verfahren noch überhaupt nicht wirksam waren. Das passt zur chaotischen Windkraftplanung in Rheinland-Pfalz. Nach Fukushima konnte man zuerst nicht genug von der Windkraft bekommen, dann wurde die Festlegung von Ausschlussflächen an die Kommunen abgedrückt und nun werden die Regeln geändert. Stringent ist anders. a.follmann@volksfreund.deDER VERFAHRENSSTAND IM KREIS

Extra

Die Verbandsgemeinden Ruwer und Trier-Land haben bisher noch keine Zielabweichung nach Paragraf 10 Landesplanungsgesetz beantragt und auch keinen Antrag auf Genehmigung des Flächennutzungsplans (FNP) Windkraft beim Kreis gestellt. Die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Konz und Schweich haben die Zielabweichung eingeleitet, wobei Schweich einen ablehnenden Bescheid bekommen hat (siehe Bericht). Die Genehmigungsfrist für Konz wurde bis zum 17. April 2017 verlängert. (Der Kreis muss innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung entscheiden, andernfalls gilt der FNP als genehmigt). Die Verbandsgemeinden Kell am See und Saarburg haben die Zielabweichung beantragt, aber noch nicht die Genehmigung ihres FNP.

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