"Kreis ohne Befugnis"

TRIER. (r.n.) Das mehr als sieben Monate andauernde Kirchenasyl der iranischen Familie Aliniea/Almasi sorgt weiterhin für Diskussionen. Immer wieder wird Landrat Richard Groß aufgefordert, den beiden Erwachsenen und ihrem fast zweijährigen Kind ein Bleiberecht einzuräumen, zuletzt in einer halbseitigen Anzeige.

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat daraufhin noch einmal betont, dass ihr keine Entscheidungsbefugnis zustehe. Sie verweist auf eine schriftliche Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Innenministeriums, wonach die Ausländerbehörden strikt an die Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bzw. der Verwaltungsgerichte in Asylangelegenheiten gebunden sei. Nach der bestehenden Sach- und Rechtslage sei auch ein asylunabhängiges Bleiberecht für die Familie Aliniea/Almasi nicht ersichtlich.

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