Kriminelle Aktionen im Drogenmilieu

Trier · Die erste große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat einen 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Raub und Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Trier. Zusammen mit einem ebenfalls 21 Jahre alten Mitangeklagten, der in einem separaten Verfahren bereits zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden ist, hat der Beschuldigte nach Überzeugung des Gerichts mehrere kriminelle Aktionen im Drogenmilieu gestartet und dabei einen Mann überfallen, ausgeraubt und schwer verletzt zurückgelassen.
Beide haben einem Mann, der Drogen von ihnen kaufen wollte, ein Handy im Wert von 600 Euro gestohlen. Der offenbar arglose potenzielle Kunde händigte dem Duo auf dessen Bitte hin sein Smartphone freiwillig aus. Daraufhin flohen die Täter. Der angebliche Drogenverkauf, so das Gericht, sei dabei nicht mehr als ein Täuschungsmanöver gewesen.
Am gleichen Abend haben die beiden Täter zusammen mit zwei weiteren Männern einen Joint geraucht. Dabei haben sie wohl beschlossen, einen der beiden anzugreifen, um ihn auszurauben - das teilt das Landgericht mit.
Sie schlugen, traten und würgten den Mann und nahmen ihm Handy und Geldbörse weg. Danach schlugen sie weiter auf das Opfer ein, bis es bewusstlos wurde. Sie nahmen ihm auch die Drogen weg und ließen ihn schwer verletzt zurück. Er hat ein Schädeltrauma, eine Platzwunde, Prellungen und Abschürfungen erlitten.
Im Hauptverhandlungstermin am 17. April wurde das Verfahren gegen den zweiten Angeklagten abgetrennt. Er wurde wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie des Diebstahls unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Trier zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Das gestern gefallene Urteil gegen den 21-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Er ist zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteil worden. red

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