Kritik an Gebühr für rollende Verkaufswagen

In Wittlichs Stadtteilen sorgen Bäcker-, Fleischwaren, Lebensmittelwagen für die Versorgung der Bevölkerung vor der Haustür. Dafür braucht man eine Erlaubnis und muss Gebühren an die Stadtverwaltung Wittlich zahlen. Deren Höhe und die dazugehörende Sondernutzungssatzung werden jetzt zum Politikum.

Die CDU wünscht eine „Anpassung der Sondernutzungssatzung sowie der Gebühren“, da sie insbesondere die Gebühren für Verkaufswagen und bewegliche Verkaufsstände überhöht findet. Das Wittlicher Regelwerk sieht beispielsweise vor, dass etwa in den Sadtteilen bei längerfristigen Erlaubnissen pro Quadratmeter Stellfläche, die der Wagen beansprucht, 15 Euro im Monat zu zahlen sind. Bislang hat man 2008 so für fünf fahrende Verkaufswagen rund 2600 Euro an Sondernutzungsgebühren eingenommen, so Ulrich Jacoby, Pressesprecher der Stadtverwaltung. Die CDU wünscht auch Vergleichdaten anderer Städte.

Der TV hat in Bitburg nachgefragt. Dort gebe es weder eine Regelung, noch Gebühren noch sonstige kostenpflichtige Genehmigungen, heißt es. Und in Wittlich Land, so Pressesprecher Herbert Billen, seien lediglich „um die 15 Euro für eine Art Klingel-Genehmigung fällig. Die gilt für das Fahrzeug und hält drei Jahre.“ Angesichts der ländlichen Struktur sei man froh, dass es den Service gebe.

Die Stadt Wittlich sieht das anders, weil der „Verkehrsraum von Gewerbetreibenden zur wirtschaftlichen Betätigung benutzt“ werde, würden „für solche Sondernutzungen Gebühren erhoben“. Auf die könne man nicht verzichten, denn, so Ulrich Jacoby: „Wenn eine Sondernutzungserlaubnis benötigt wird, muss entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben eine Verwaltungsgebühr erhoben werden.“

Vor der letzten Änderung im September 2001 kostete sie noch vier Euro je Quadratmeter und Monat. Ein „Schlupfloch“ gibt es aber: Würden die Wagen auf privatem Gelände halten, liegt keine Sondernutzung vor, sind keine Gebühren fällig.

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