Kurzer Prozess

Klage abgewiesen, Sieg für die Verbandsgemeinde (VG): Die Gemeinde Temmels ist mit ihrem Vorwurf gegen die VG, dass Beschlüsse zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans "Golfpark" rechtswidrig sind, gescheitert. Die Klage ist nicht zulässig, urteilte das Verwaltungsgericht.

Trier. Das Trierer Verwaltungsgericht machte am gestrigen Nachmittag kurzen Prozess: Nach etwas mehr als einer halben Stunde war die mündliche Verhandlung im Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Temmels und der Verbandsgemeinde (VG) Konz beendet.

Das Urteil: Die Klage der Ortsgemeinde wird abgewiesen. Die Gemeinde Temmels war gegen die VG Konz angetreten, weil sie der Ansicht ist, dass die im Juni 2008 gefassten Beschlüsse zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans "Golfpark" rechtswidrig sind. In der damaligen VG-Ratssitzung hatten zwei befang ene VG-Ratsmitglieder ihr Mandat niedergelegt.

Ihre Plätze nahmen zwei Unbefangene ein, die die Zweidrittel-Mehrheit für die Planänderung en komplett machten und somit das zuvor dazu geäußerte Nein der Gemeinde Temmels überstimmten.

Temmels: Planungshoheit wurde verletzt



Das Verhalten der Befangenen "spricht für uns Bände", sagte Bastian Gierling, Rechtsanwalt der Gemeinde Temmels, gestern vor Gericht. Er führte zudem an, dass durch die Beschlüsse des VG-Rats, die dem Interesse der Ortsgemeinde Temmels konträr entgegenstehen, die Planungshoheit Temmels' verletzt worden sei.

Anton Jakobs, Rechtsanwalt der Verbandsgemeinde Konz, hielt dagegen, dass im Falle des Flächennutzungsplans "die Kompetenz, wie, wo und was geplant" werde, nicht der Ortsgemeinde, sondern der Verbandsgemeinde obliege. Und dass auch mit Blick auf den Mandatsverzicht alle Vorschriften der Gemeindeordnung eingehalten worden seien, bestätige zudem das Oberverwaltungsgericht Koblenz, das sich zuletzt zu dem Thema geäußert hatte.

Das Verwaltungsgericht unter Vorsitz von Vizepräsident Reinhard Dierkes argumentierte letztlich in seinem Urteil, dass die Klage der Ortsgemeinde nicht zulässig sei. Es sei zwar grundsätzlich "möglich, dass die Planungshoheit der Ortsgemeinde durch die Verbandsgemeinde verletzt werden könnte", aber in diesem Fall habe sich die Ortsgemeinde in einen Planungsverband begeben und somit die Planungshoheit für den Bereich Golfpark abgegeben. Und selbst wenn die Klage zulässig gewesen sei, wäre sie unbegründet gewesen, da - wie das OVG bereits betont habe - durch die Mandatsniederlegung im Juni 2008 keine Rechtsfehler aufgetreten seien. Temmels' Rechtsanwalt Gierling wollte nach der Verhandlung nicht ausschließen, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Darüber will der Gemeinderat in Kürze beraten.

Meinung

Keine Überraschung

Das gestrige Urteil der fünften Kammer des Verwaltungsgerichts war keine große Überraschung. Schon der erste Prozess vor der ersten Kammer und die Äußerungen des Oberverwaltungsgerichts zum angeblichen Rechtsmissbrauch des Mandatsverzichts haben die Richtung für den Ausgang des gestrigen Rechtsstreits erkennen lassen. Ob es noch ein Nachspiel mit einer Berufung gibt, bleibt abzuwarten. Dass sich die Ratsmehrheit in Temmels damit geschlagen gibt, ist zweifelhaft. Was bleibt, ist die nervenaufreibende und kostenintensive Uneinigkeit, wie und ob das Golfpark-Projekt weitergeführt werden soll. Am Ende kann sich also wieder keiner als echter Gewinner fühlen. a.pipke@volksfreund.de

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