Land akzeptiert Südbad-Pläne nicht

TRIER. Wie geht es weiter mit der Südbadsanierung? Der TV hat mit Harry Hermann, zuständiger Referent für die Sportstättenbauberatung im rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport, über Förderrichtlinien, Investitionshöhen und Planungsstand gesprochen.

Trierischer Volksfreund:Welche Kriterien müssen bei Sanierungen rheinland-pfälzischer Schwimmbäder allgemein erfüllt werden, damit das Land den Umbau fördern kann?Harry Herrmann: Im Mittelpunkt steht die Frage der Zukunftsfähigkeit des für eine Förderung vorgesehenen Bades. Diese wird bestimmt durch die Zahl der Besucher, die Erlössituation und die Akzeptanz durch die Bevölkerung. Da alle Bäder Zuschüsse der Träger benötigen - in der Regel also der Kommune -, ist die Minderung des Betriebskostenzuschusses pro Badegast Voraussetzung einer Förderung durch das Land. Der Haushalt des öffentlichen Trägers muss also nachhaltig entlastet werden. Das Gutachten, das den existierenden Sanierungsplänen für das Trierer Südbad zugrunde liegt, bezieht sich in seinen Empfehlungen auf den Goldenen Plan Ost, der von einer Wasseroberflächen-Höchstgrenze von 0,04 Quadratmetern pro Einwohner ausgeht. Ist diese Größe Inhalt einer feststehenden Verwaltungsvorschrift beziehungsweise einer Förderbedarfsrichtlinie für die Sanierung von Bädern in Rheinland-Pfalz?Herrmann: Empfehlungen des Goldenen Plans Ost haben keinerlei Bindewirkung. Im Jahr 1978 wurde eine Landesverordnung zur Erstellung der Sportstätten-Rahmenpläne und der Sportstätten-Leitpläne entwickelt. Diese enthielt auch Richtwerte für die Bedarfsermittlung. Dort wurde eine Bedarfsrechnung von 0,1 bis 0,05 Quadratmeter Wasserfläche je Einwohner dargestellt. Dies dient mittlerweile lediglich als Diskussionsgrundlage. Betriebswirtschaftliche Parameter haben zwischenzeitlich maßgeblich an Bedeutung gewonnen, wie oben bereits dargelegt. Wurde in Gesprächen mit der Trierer Stadtverwaltung über die Südbadsanierung die Wasseroberflächengröße 0,04 Quadratmeter/Einwohner explizit herangezogen?Herrmann: Seitens der Gesprächspartner der Stadt Trier wurde diese Größenordnung in der Diskussion einmal verwandt. Ist damit zu rechnen, dass das Land die ihm vorliegenden Sanierungspläne für das Trierer Südbad - die ja auf der Richtlinie 0,04 Quadratmeter pro Einwohner basieren - noch im Juni testiert beziehungsweise als förderfähig anerkennt?Herrmann: Nein. Die Sanierungspläne der Stadt Trier für das Südbad sind deshalb nicht testierfähig, weil die seitens der Stadt ermittelten Kosten, die zwischen 8,4 und über zehn Millionen Euro liegen, für ein Freibad explizit zu hoch sind. Die Sanierungsmaßnahme Südbad ist aus Sicht des Ministeriums erst im Anfangsstadium der Planung. Die uns bekannten Pläne müssen überarbeitet werden. Dies haben wir den Vertretern der Stadt Trier in einem Gespräch deutlich gemacht. Mit welchen Modulen und Inhalten der Planung ist das Ministerium des Inneren und für Sport nicht einverstanden?Herrmann: Unterwasserliegen, Sonneninseln, Verlängerung der Wasserrutsche, Strömungskanal sind kostenträchtige, von der Stadt Trier vorgeschlagene Maßnahmen. Auch die Einbeziehung der Hochbaumaßnahmen verstärkt den Kostendruck. Welche Planungsinhalte sind gut gelöst?Herrmann: Die Verwendung von Edelstahl als Ersatz für die Folienauskleidung.Wie stellt sich das Land eine gelungene, vernünftige, zukunfts- und förderfähige Sanierung des Südbads vor?Herrmann: Allein die Liegewiesen mit diversen Sportmöglichkeiten umfassen 35 000 Quadratmeter. Das Südbad gilt als landschaftlich wertvolles Schönwetterbad. Die landschaftliche Einpassung oberhalb des Mattheiser Weihers und unterhalb des Wolfsberges machen das Alleinstellungsmerkmal für dieses Bad aus. Nicht jedoch die Größe oder der Zuschnitt der Wasserfläche. Eine vernünftige Sanierung kann nur in einer kostenminimierten Lösung bestehen. Dabei ist den Komponenten Beckenauskleidung und Technikerneuerung der Vorzug zu geben.Wie viel dürfte eine solche Sanierung kosten?Herrmann: Keinesfalls darf der von Oberbürgermeister Helmut Schröer im Schreiben an das Ministerium vom Juli 2005 genannte Ansatz überschritten werden. Darin hieß es: "Es wird von einem Sanierungsstau in der Größenordnung von vier bis fünf Millionen Euro ausgegangen." Ausgehend von dem durchschnittlichen Sanierungsbedarf eines Freibades zwischen drei und vier Millionen wäre die Anerkennung von fünf Millionen großzügig. Über den Förderanteil des Landes ist gesondert zu verhandeln. Die Fragen stellte TV-Redakteurin Christiane Wolff.

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