Landesanstalt für Abschiebekandidaten geschlossen

Trier · Die übrig gebliebenen zehn Flüchtlinge, die noch in der Landesanstalt für Ausreisepflichtige (Lufa) untergebracht waren, sind heute morgen zu ihren neuen Unterkünften in verschiedenen rheinland-pfälzischen Städten gebracht worden.

 Die Flure sind leer: Die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige in Trier ist geschlossen worden.

Die Flure sind leer: Die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige in Trier ist geschlossen worden.

Foto: Foto: Sarah-Lena Gombert

Die neue rot-grüne Landesregierung hatte die Auflösung der Einrichtung im Koalitionsvertrag vereinbart. Soziale Organisationen, besonders das Multikulturelle Zentrum Trier, hatten jahrelang die Schließung der Lufa gefordert und für besser Lebensbedingungen ihrer Bewohner gekämpft.

Zeitweise lebten bis zu 70 Menschen in den Achtbettzimmern des kasernenartigen Baus in der Trierer Dasbachstraße. In der Lufa waren Flüchtlinge untergebracht, deren Asylanträge waren von den abgelehnt worden waren. Weil Unklarheiten bestanden über ihre genaue Identität und die Herkunftsländer, konnten sie nicht abgeschoben werden.

Am diesem rechtlichen Status ändert die Auflösung der zentralen Einrichtung nichts: Die Flüchtlinge sind weiter ausreisepflichtig, statt der Lufa sind jetzt die jeweiligen Kommunen verantwortlich für das weitere Procedere.

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